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Gericht spricht bulgarischer Zwangsprostituierter wegen Aufenthalts aus humanitären Gründen zur psychosozialen Stabilisierung Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen zu

Das Landessozialgericht NRW hat in einer bemerkenswerten Entscheidung vom 14.02.2018 für eine Bulgarin einen Aufenthalt gem. § 25 Abs. 4 AufenthG angenommen und Hartz-IV-Leistungen zugesprochen