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Konvention gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt tritt am 1. August 2014 in Kraft

Am 1. August 2014 tritt das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte 'Istanbul-Konvention' in Kraft. Voraussetzung hierfür waren 10 Ratifikationen, 8 davon von Mitgliedsstaaten des Europarats. Rechtlich bindend ist sie zum jetzigen Zeitpunkt für 11 Staaten, aber nicht für Deutschland. Deutschland hat bislang die Konvention unterschrieben und damit seine Beitrittsabsicht bekundet, aber noch nicht ratifiziert.

Ziel der Konvention ist es Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und häusliche Gewalt zu verhüten. Die Konvention erkennt Gewalt gegen Frauen ausdrücklich als Menschenrechtsverletzung und eine Form von Diskriminierung an. Sie ist das weitreichenste europäische Rechtsinstrument im Bereich geschlechterspezifische Gewalt. Ein ExpertInnenausschuss (GREVIO) wird regelmäßig die Einhaltung der Konvention in den Vertragsstaaten überprüfen.

Die Konvention und weitere Informationen finden Sie hier.

Eine kurze Beschreibung der Inhalte auch im KOK Informationsdienst 2013 S.10.