Aktuelles im KOK

Sachverständigen-Anhörung zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Menschenhandels

Die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Menschenhandels (18/4613) fand am 08. Juni im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages statt. Mit diesem Gesetzentwurf sollen die strafrechtlichen Maßnahmen gegen Menschenhandel an die EU-Richtlinie von 2011 angepasst werden. Übergreifend waren die geladenen Sachverständigen, unter anderem Naile Tanış, die Geschäftsführerin des KOK, der Auffassung, dass der Gesetzentwurf im Ansatz richtig und zu begrüßen, im Detail allerdings noch verbesserungswürdig sei. So forderte Naile Tanış unter anderem, dass Opfern von Menschenhandel ein Aufenthaltsrecht unabhängig von ihrer Kooperationsbereitschaft im Strafverfahren zu gewähren sei. Dies sei wichtig, da viele der Opfer traumatisiert seien und erst eine längere „Bedenk- und Stabilisierungsfrist“ bräuchten, bevor sie vor Gericht aussagen könnten.

Hier finden Sie weiterführende Informationen und verschiedene der angesprochenen Kritikpunkte der geladenen Expert*innen. Hier finden Sie die bereits im Vorfeld veröffentlichten Stellungnahmen der Sachverständigen.