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Sechs Entscheidungen zum Akteneinsichtsrecht der Nebenklage in die Datenbank eingestellt

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Zum umstrittenen Thema der Gewährung der Akteneinsicht für die Nebenklage in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen vertritt das OLG Hamburg in seinen Beschlüssen vom 24.10.2014 und 22.07.2015 die Ansicht, wegen Gefährdung des Untersuchungszweckes sei die Akteneinsicht in solchen Fällen abzulehnen.

Hiermit setzt sich die lesenswerte Entscheidung des OLG Braunschweigs vom 03.12.2015 kritisch auseinander und gewährt Akteneinsicht. Dem folgen das KG Berlin mit Beschluss vom 21.11.2018 und das OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.07.2020

Ebenfalls zu der Thematik Beschluss des BGH vom 15.03.2016.