Die Strafprozessordnung (StPO) beinhaltet wichtige Regelungen, von der Opferzeug*innen in Strafverfahren Gebrauch machen können. Menschenhandel ist ein nebenklagefähiges Delikt, rechtsanwaltliche Vertretung ist unbedingt anzuraten.
Zudem gibt es verschiedene Verfahren, in denen die Lohn- und Schadensersatzansprüche gegen die Täter*innen geltend gemacht werden können: Im Strafverfahren ist dies das sogenannte Adhäsionsverfahren. Das Adhäsionsverfahren ist in den §§ 403 ff. StPO geregelt. Es kommt insbesondere den Betroffenen von Straftaten zugute, bei denen die Verletzung ihrer Rechtsgüter auch zu einem nach den Regelungen des Zivilrechts erstattungsfähigen Schaden geführt hat. Eigentlich müsste dieser Schaden in einem weiteren Verfahren geltend gemacht werden. Durch die Adhäsion sind die Verbindung und damit die Entscheidung in nur einem Verfahren möglich.
Modifiziert wurde auch die sogenannte Vermögensabschöpfung in den §§ 73ff des Strafgesetzbuchs, wobei bei den Täter*innen abgeschöpfte Vermögenswerte nunmehr dem Staat zufallen sollen und nicht mehr an die Täter*innen ausgeschüttet werden, wenn die Betroffenen ihre Ansprüche nicht geltend machen.
Detaillierte Ausführungen zu diesen Gesetzen finden Sie unter Strafprozessordnung.