Vergleich in einem Zivilverfahren über höchste bislang bekannte Entschädigungssumme für ein Vergewaltigungsopfer; Zahlung von 65.000 Euro Schmerzensgeld durch das Land Nordrhein-Westfalen wegen Amtspflichtverletzung aufgrund von Ermittlungsfehlern der Polizei bei Entführung und Vergewaltigung.
Auf Vorschlag des Landgerichts Bonn einigt sich das Land Nordrhein-Westfalen mit einem Vergewaltigungsopfer auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 65.000 Euro.
Die Frau war 2009 als 15-Jährige auf offener Straße von einem Sexualstraftäter mit dessen Auto entführt und von diesem in seiner Wohnung vergewaltigt und 18 Stunden gefangen gehalten worden. Eine Passantin hatte die Entführung beobachtet und diese sowie das Autokennzeichen der Polizei gemeldet. Die Polizei fuhr nur zum Entführungsort, aber nicht zur Wohnung des Täters, obwohl die Beamten im polizeiinternen Informationssystem hätten erkennen können, dass der Entführer einschlägig vorbestraft war.
Der Täter war wegen der Tat zu sechseinhalb Jahren Haft und Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt worden. Die durch die Tat schwer traumatisierte Frau hatte das Land als Dienstherrn der Polizei im Zivilverfahren wegen Amtspflichtverletzung auf Entschädigung verklagt. Die Parteien schließen auf Vorschlag des Gerichts einen Vergleich über die Zahlung von 65.000 Euro Entschädigung an die Frau. Außerdem übernimmt das Land alle Folgekosten, die noch dadurch entstehen, dass die Entführung nicht nach zwei Stunden beendet wurde, was möglich gewesen wäre, wenn die Polizei zur Wohnung des Täters gefahren wäre.
Es handelt sich hierbei um die höchste bislang bekannte gezahlte Entschädigung für ein Vergewaltigungsopfer.
Entscheidung im Volltext:
LG_Bonn_Vergleich_07_09_2012 (PDF, 60 KB, nicht barrierefrei)