LAG Baden-Württemberg, Urteil as of 11/28/2012
Aktenzeichen 4 a 48/12

Key issues

Bemerkenswerte Entscheidung im Arbeitsgerichtsverfahren um Mindestlohn für Pflegekräfte; Anspruch auf Mindestlohn gilt auch im Bereitschaftsdienst, selbst wenn keine Arbeitsleistung erbracht wird

Summary

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg entschied, dass eine Pflegerin, die sich während ihres Bereitschaftsdienstes rund um die Uhr an einem bestimmten Ort aufhalten muss, für die gesamte Zeit ihres Einsatzes Anspruch auf den Mindestlohn hat, selbst wenn sie keine Arbeitstätigkeiten ausführt. Die Klägerin war in einem Pflegeheim eines Ordens für die Pflege zweier Ordensschwestern angestellt. Laut Vertrag sollte sie für jeweils 2 Wochen sogenannte Rund-um-die Uhr-Dienste erbringen. Während der Dienste lebte sie in dem Pflegeheim. Danach hatte sie jeweils 2 Wochen frei. Sie bekam einen pauschalen Monatslohn. Die Frau klagte nun neben ihrer Pauschalvergütung auf weitere Lohnansprüche und forderte für die gesamte Anwesenheitszeit den Mindestlohn gemäß der Pflegearbeitsbedingungen-Verordnung in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde. Das LAG gab ihr Recht. Da der Arbeitsvertrag weder genau regelte, wann Bereitschaft und wann Vollarbeit zu leisten war, noch für die Vergütung zwischen Bereitschaftszeit und Vollarbeit unterschied, sah es fast die gesamte Zeit der Anwesenheit der Klägerin im Heim  als Arbeitszeit an. Nur zwei Stunden täglich, in denen die Ordensschwestern zu Mittag aßen beziehungsweise die Messe besuchten und somit nachweislich keine Pflege benötigten, zog das Gericht von der zu vergütenden Zeit ab. Da die Regelungen über Mindestarbeitslohn in der Pflegebranche nicht differenzierten zwischen Bereitschafts- und Vollarbeit, seien im Bereitschaftsdienst erbrachte Arbeitsleistungen mit demselben Mindestentgeltsatz zu vergüten wie Arbeitsleistungen während der Vollarbeitszeit.
Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde ausdrücklich zugelassen.

Entscheidung im Volltext:

lag_baden_wuerttemberg_28_11_2012 (PDF, 149 KB, nicht barrierefrei)

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