LG Frankfurt, Urteil as of 4/16/2012
Aktenzeichen 25/Ns 149/10

Key issues

Bedenkliche Berufungsentscheidung im Strafverfahren wegen Menschenhandels zur Arbeitsausbeutung; Reduzierung der dreijährigen Haftstrafe auf Bewährungsstrafe

Summary

Das Landgericht Frankfurt (LG) hebt auf die Berufung des Angeklagten dessen Verurteilung zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe auf und verurteilt ihn zu einer zweijährigen Haftstrafe, die es zur Bewährung aussetzt. Der Angeklagte war vom Amtsgericht Bernau (AG) mit Urteil vom 11.10.2010 wegen Menschenhandels zum Zwecke der Arbeitsausbeutung verurteilt worden. Der Angeklagte, der eine Pension betreibt, hatte den Nebenkläger in dieser über ein Jahr unter menschenunwürdigen Umständen für sich arbeiten lassen. Das AG hatte ihn wegen der massiven Tatfolgen für den Nebenkläger im Adhäsionsverfahren außerdem zur Zahlung von 10.000,- Euro Schmerzensgeld verurteilt.

Das LG reduziert die Haftstrafe, wobei es in seiner äußerst knappen Begründung zugunsten des Angeklagten anführt, dass dieser die Tat nicht bestreite, diese schon vier Jahre zurück liege und das langandauernde Strafverfahren eine psychische Belastung für den Angeklagten gewesen sei. Auch den Umstand, dass der Angeklagte mit dem Nebenkläger über die Schmerzensgeldzahlung einen Vergleich schloss, in welchem die vom AG zugesprochenen 10.000,- auf 5000,- Euro reduziert wurden, die der Angeklagte dem Nebenkläger dafür aber noch vor Gericht übergab, wertete das LG als Übernahme der zivilrechtlichen Verantwortung zugunsten des Angeklagten. Auf die Folgen der Tat für den Nebenkläger geht das LG nicht ein.

 

Entscheidung im Volltext

lg_frankfurt_16_04_2012 (PDF, 217 KB, nicht barrierefrei)

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