LG Trier, Urteil as of 11/2/2011
Aktenzeichen 8045 Js 9059/10.5 Kls

Key issues

Strafverfahren wegen Menschenhandels zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft; Ausbeutung tschechischer und deutscher Kraftfahrer.

Summary

Das Landgericht (LG) Trier verurteilt den Angeklagten wegen Menschenhandels zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft, Betrugs und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

Der Angeklagte betrieb ein Speditionsunternehmen in Deutschland. 2008 kaufte er auch eine tschechische Speditionsfirma, um in den Besitz einer Konzession für dieses Land zu kommen. In Tschechien betrieb er von Beginn an aber kein Fuhrunternehmen, sondern nur ein Rekrutierungsbüro für tschechische Arbeitskräfte.
Von 2008 bis 2010 warb er 124 tschechische Kraftfahrer an, die nach Deutschland gebracht wurden und dort für einen durchschnittlichen Stundenlohn von 2,60 Euro für ihn arbeiteten. Die Fahrer glaubten, es handele sich dabei um den in Deutschland üblichen Lohn. Der tarifliche Stundenlohn lag jedoch bei 9,- Euro. Auch den geringen Lohn erhielten die Fahrer häufig nicht, da der Angeklagte einen umfangreichen „Bußgeldkatalog“ entwickelt hatte, nach dem ihnen für willkürlich festgesetzte „Vergehen“ Summen vom Lohn oder den Spesen abgezogen wurden. Plan des Angeklagten war, mit diesem System keinen Lohn zahlen zu müssen. Auf diese Weise bereicherte er sich nach Feststellungen des Gerichts von Juni 2008 bis April 2010 um monatlich ca. 1.400,- Euro pro Fahrer. Diese lebten von ihrem Ersparten oder mitgebrachten Lebensmitteln. Sie setzten sich mangels Sprachkenntnissen oder auch, weil sie nicht wussten, wie sie nach Tschechien zurückkommen sollten, nicht zur Wehr. Oder sie arbeiteten weiter, da sie darauf hofften, der Angeklagte würde sie noch bezahlen.

Der Angeklagte hat auch deutsche Kraftfahrer betrogen, indem er sie anstellte und für sich arbeiten ließ, obwohl er von Beginn an plante, keinen Lohn zu zahlen.
Außerdem hat der Angeklagte für die bei ihm angestellten Fahrer keine oder nur unzureichende Sozialabgaben gezahlt.

Entscheidung im Volltext:

LG_Trier_02_11_2011 (PDF, 179 KB, nicht barrierefrei)

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