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Kooperationsvereinbarung

Die Art und Weise der praktischen Zusammenarbeit zwischen Polizei und Fachberatungsstellen auf Länder- oder regionaler Ebene regeln Kooperationsvereinbarungen. Ziel der Kooperationsvereinbarungen ist es, die unterschiedlichen Zielsetzungen und Aufgaben der beteiligten Akteure darzulegen und klare und verbindliche Regelungen für die Zusammenarbeit in (Verdachts-)Fällen von Menschenhandel und Ausbeutung zu schaffen. Vorlage war ein von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Menschenhandel im Jahr 1997 erarbeitetes Bundeskooperationskonzept. Nach diesem Modell gibt es inzwischen in 13 Bundesländern Kooperationsvereinbarungen. Sie sind verschieden ausgestaltet, bspw. als Vereinbarungen, Verträge oder Erlasse auf Landesebene aber auch auf regionaler oder kommunaler Ebene. Beteiligte sind immer mindestens die Polizei und Fachberatungsstellen, in einigen Bundesländern/Regionen sind zudem auch weitere Akteure, wie bspw. Behörden, beteiligt.

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