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Nebenklage

Nebenklage bedeutet im Strafverfahrensrecht die Möglichkeit des*der Geschädigten oder seines*ihres Rechtsnachfolgers, sich an der öffentlichen Anklage der Staatsanwaltschaft aktiv zu beteiligen (§395 Strafprozessordnung).
Dieses Recht steht auch Betroffenen von Menschenhandel zu. Nebenklageberechtigten Zeug*innen werden besondere Rechte im Strafverfahren eingeräumt (u.a. Recht auf anwaltliche Vertretung, Akteneinsichtsrecht, Anwesenheitsrecht, Fragerecht sowie weitere Rechte im Verfahren). Durch die Verfahrensbeteiligung wird ihnen die Möglichkeit eingeräumt, aktiv auf das Verfahren einzuwirken, oder sich gegen die Verharmlosung ihrer Verletzung zu wehren.

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