Glossary

The glossary is still under construction. Check back soon.

Auslandsspezifische Hilfslosigkeit

Auslandsspezifische Hilflosigkeit meint im Allgemeinen, wenn Personen sich in einem Land befinden dessen Sprache sie nicht oder kaum sprechen und verstehen, dessen Rechtslage sie nicht kennen, in dem sie kein soziales Netzwerk haben oder nicht über Informationen zu Beratungs- und Hilfemöglichkeiten verfügen. Auch fehlende Orientierung und Unkenntnis der Landesverhältnisse gehören dazu. Dies wird häufig von Menschenhändler*innen ausgenutzt.
Die Ausnutzung der Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, ist ein wichtiger Begriff in den Straftatbeständen zu Menschenhandel und Ausbeutung des Strafgesetzbuches, weil sie als ein Tatmittel gilt.

Back
Zur Glossar Übersicht
Supported by
Logo BMFSFJ
KOK is a member of

Contact

KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

KOK auf bluesky