Der Verein

Der Verein

Wofür der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. steht, wie er arbeitet und welche Prinzipien ihn leiten: Hier finden sich Satzung, Leitbild und Informationen zur Verwendung von Spenden sowie zur freiwilligen Selbstverpflichtung im Rahmen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.

Die Satzung des Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. informiert über den Verein, seine Aufgaben und Ziele, über Gemeinnützigkeit, Mitgliedschaft, über die Organe des Vereins und anderes mehr.

Satzung des KOK

[Stand: Juni 2022]

Leitbild

Das Leitbild des KOK wurde von einer Arbeitsgruppe aus Vertreter*innen der Mitgliedsorganisationen erarbeitet, mit den Mitgliedsorganisationen diskutiert und auf der Mitgliedsversammlung im Oktober 2015 beschlossen.

 Leitbild des KOK

Spenden Policy

Die Spendenpolitik des KOK beschreibt den Umgang mit freiwilligen Zuwendungen und die Prinzipien transparenter und verantwortungsvoller Mittelverwendung.

 Spenden Policy des KOK

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Der KOK ist Teil der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.

Für gemeinnützige Organisationen gibt es keine Pflicht zur Veröffentlichung bestimmter Daten. Um trotzdem einen Einblick zu geben, woher Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer Entscheidungsträger*innen sind, hat der KOK sich verpflichtet, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und aktuell zu halten.

KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.

Lützowstraße 102-104 / Hof 1 / Aufgang A, 10785 Berlin

Ansprechpartnerin:
Sophia Wirsching (Geschäftsführerin)
Email: info@kok-buero.de
Tel.: 030 / 263 911 76

Beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen in das Vereinsregister als gemeinnütziger Verein unter dem Aktenzeichen VR 26389 B.

Der KOK e.V. gründete sich im Jahr 1999. Im Dezember 1999 wurde die Geschäftsstelle in Potsdam eingerichtet. Am 15.12.2006 wurden der Vereinssitz und die Geschäfts- und Koordinationsstelle nach Berlin verlegt.

Der KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. ist ein Zusammenschluss von 43 Organisationen.

Unsere Arbeit ist wegen Förderung der Volks- und Berufsbildung und der Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften I, Berlin (Steuernummer 27/670/62925) vom 24.07.2025 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Der KOK e.V. ist als gemeinnützig anerkannt.

Der letzte Freistellungsbescheid stammt vom 24.Juli 2025.

Der ehrenamtlich arbeitende Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen und wird für jeweils zwei Jahre gewählt. Er vertritt den KOK gerichtlich und außergerichtlich in allen Belangen. Die verantwortungsvolle und umfangreiche Vorstandsarbeit wird derzeit geleistet von

Geschäftsführerin: Sophia Wirsching
Die Hauptaufgaben des Teams der Geschäftsstelle sind:

  • die Vernetzung der Fachberatungsstellen
  • Recherche und Aufbereitung von Informationen und deren Weitergabe
  • Vertretung des KOK e.V. in bundesweiten und internationalen Gremien und in der Politik
  • Wissenstransfer
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Vorträge und Schulungen
  • Vermittlung von Referent*innen zu den Themen Menschenhandel und Ausbeutung
  • Fundraising

Ehrenamtlicher Beirat: Monika Cissek-Evans, Barbara Eritt, Dr. Ina Holznagel, Mechtild Maurer, Behshid Najafi, Prof. Dr. Joachim Renzikowski, Naile Tanış, Dr. Bärbel Heide Uhl

Hauptamtliche Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle des KOK sind aktuell: 

  • Sophia Wirsching, Geschäftsführerin, Vollzeit
  • Sarah Schwarze, Referentin, Stellv. Geschäftsführerin, 75 % TZ
  • Sophia Härtel, Referentin, 50% TZ
  • Theda Kröger, Referentin (für die Rechtsprechungsdatenbank) geringfügig beschäftigt
  • Severine Klie, Büroleitung und Assistentin der Geschäftsführung, 75 % TZ
  • Charlotte Kunath, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit, 70 % TZ

Die Vergütungsregelung des Vereins erfolgt auf Grundlage des TVöD.
Die Arbeit der Geschäftsstelle wird regelmäßig durch Praktikant*innen und Rechtsreferendar*innen unterstützt.

Die Geschäftsstelle wird größtenteils finanziert über Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), durch Spenden und durch Erwirtschaftung von Eigenmittel, z.B. Honorare.

Einnahmen-Ausgaben KOK 2024

Mitglieder des KOK sind nur zivilgesellschaftliche Organisationen. Eine Auflistung findet sich hier.

Der KOK selbst ist Mitglied bei:

Der KOK wurde im Jahr 2024 gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie über die Diakonie Deutschland von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Einzelspenden, die über 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gab es im Jahr 2024 nicht.