Abgrenzung von anderen Phänomenen
Abgrenzung von anderen Phänomenen
Besonders häufig wird Menschenhandel mit Schleusung und mit Prostitution vermischt. Vor allem wenn es um die Rechte der Betroffenen geht, aber auch für eine effektive Bekämpfung von Menschenhandel ist eine Abgrenzung jedoch wichtig. Um Menschenhandel zu erkennen, hilft auch unsere Liste von Indikatoren.
Schleusung
Schleusung bezeichnet die, meist von einer Person selbst beauftragte, Organisation der irregulären Einreise in einen Staat, in dem die Person keinen legalen Aufenthaltsstatus besitzt. Dabei kann es sich beispielsweise um Fahrdienste, Organisation von (gefälschten) Dokumenten oder Unterbringung handeln.
Die Schleuser*innen erzielen dadurch einen finanziellen oder materiellen Vorteil. Auch hier werden mitunter Täuschung und Gewalt angewandt. Der Unterschied zum Menschenhandel ist aber, dass der Profit aus dem bezahlten organisierten Grenzübertritt und nicht – wie beim Menschenhandel – aus der Ausbeutung der Person geschlagen wird. Zudem muss beim Menschenhandel nicht zwingend ein Grenzübertritt vollzogen werden. Es ist allerdings möglich, dass Personen nach einer Schleusung in ausbeuterische Situationen geraten und damit auch Menschenhandel vorliegt.
Prostitution
Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung muss von der Tätigkeit in der Prostitution unterschieden werden. Die Ausübung der Prostitution ist seit der Einführung des Prostitutionsgesetzes im Jahr 2002 eine legale Tätigkeit in Deutschland. Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung ist eine Straftat.
Eine selbstbestimmt in der Prostitution tätige Person kann über Arbeitsbedingungen und angebotene Praktiken entscheiden. Personen, die von Menschenhandel zu sexueller Ausbeutung betroffen sind, können das nicht. Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) soll Sexarbeitende durch stärkere Regulierung und Kontrolle schützen. Das Gesetz wird aus der Praxis heraus kritisiert, weil es zu starker Kontrolle und Stigmatisierung führen könne und teilweise die Arbeitsbedingungen von Sexarbeitenden verschlechtere. Eine Evaluierung ist im Jahr 2025 geplant.
Viele Prostituierte arbeiten unter prekären Bedingungen und haben ein erhöhtes Risiko, von Gewalt betroffen zu sein. Es ist möglich, dass sich Menschen freiwillig für Prostitution entscheiden, aber dann gezwungen werden, darin zu verbleiben oder nicht über die Art der Tätigkeitsausübung selbst entscheiden können.
Es gibt immer wieder Debatten darüber, ob es sinnvoll ist, Sexarbeit zu kriminalisieren bzw. die Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen strafbar zu machen. Die Kriminalisierung von Sexarbeit schützt jedoch nicht die Rechte der Betroffenen von Menschenhandel. Eine Gleichsetzung von Prostitution mit sexueller Ausbeutung, Menschenhandel oder geschlechtsspezifischer Gewalt wird sowohl den Anliegen der Sexarbeitenden als auch den von Gewalt Betroffenen nicht gerecht. Ein konstruktiver Umgang erfordert einen menschenrechtsbasierten Ansatz, der die Rechte und Selbstbestimmung von Sexarbeitenden stärkt, gleichzeitig aber auch umfassende Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene von Ausbeutung, Menschenhandel und geschlechtsspezifischer Gewalt sicherstellt.