Newsletter-Seite

Newsletter

Der KOK Newsletter erscheint vier Mal im Jahr. Wenn Sie die neuesten Informationen des KOK erhalten möchten, können Sie unseren Newsletter abonnieren. Das Abonnement kann jederzeit wieder abbestellt werden.

Zum Newsletter Abonnement >>

Ältere Newsletter finden Sie im Archiv >>

NEUIGKEITEN

Neue Online-Anlaufstelle für Betroffene von Menschenhandel

Mit der Online-Anlaufstelle Menschenhandel hat der KOK  am 14. Januar erstmals ein bundesweites digitales Beratungsangebot gestartet. Die Plattform richtet sich an Ratsuchende und potenziell Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung und ermöglicht eine erste Einschätzung der individuellen Situation sowie, bei Bedarf, die Weitervermittlung an spezialisierte Hilfestrukturen.

Die Beratung erfolgt anonym und kostenlos per Chat oder E-Mail durch erfahrene Fachkräfte aus KOK-Mitgliedsorganisationen. Mailanfragen werden in der Regel innerhalb eines Werktags beantwortet. Das Angebot ist derzeit montags bis freitags von 9 bis 14 Uhr erreichbar und wird nach einer Pilotphase weiter ausgebaut.

Ziel ist es, insbesondere Menschen zu erreichen, die zunächst digital und ohne weitere Informationen preisgeben zu müssen Kontakt aufnehmen möchten. „Die Online-Anlaufstelle bildet eine zusätzliche und spezialisierte Möglichkeit für Menschen, Zugang zu Unterstützung zu erhalten […] Sie gibt Orientierung, schafft Sicherheit und führt in die passende Beratung“, so Andrea Hitzke vom KOK-Vorstand.

Das Angebot stellt eine wichtige Ergänzung zu bestehenden Hilfestrukturen wie dem Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ dar und bündelt zugleich die Expertise verschiedener Fachberatungsstellen, um die digitale Erreichbarkeit und niedrigschwellige Unterstützung für Betroffene weiter zu verbessern.


 

Eurostat-Zahlen zu Menschenhandel in der EU

Die europäische Statistikbehörde Eurostat meldet für das Jahr 2024 9.678 registrierte Betroffene von Menschenhandel in der EU. Somit wurden im Vergleich zu 2023 acht Prozent weniger Betroffene identifiziert, erstmals seit mehreren Jahren ist damit ein Rückgang zu verzeichnen.

Die Entwicklung fällt in den Mitgliedstaaten unterschiedlich aus: In 12 der 27 EU-Staaten stiegen die registrierten Betroffenenzahlen, während sie in 14 zurückgingen; ein Staat meldete keine Veränderung. Mehrere Länder führen gestiegene Zahlen unter anderem auf eine stärkere Sensibilisierung sowie verbesserte Identifizierungs- und Meldeverfahren zurück.

63 Prozent der registrierten Betroffenen waren Frauen oder Mädchen. Sexuelle Ausbeutung blieb mit 46 Prozent die häufigste Ausbeutungsform. Gleichzeitig hat die Arbeitsausbeutung in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen und liegt inzwischen nahezu auf gleichem Niveau. Weitere Formen, etwa Ausbeutung von Betteltätigkeiten, strafbaren Handlungen oder Organentnahme, machten rund 16 Prozent aus.

EU-weit stieg die Zahl der verurteilten Täter*innen im Jahr 2024 um 13 Prozent, während die Zahl der Verdächtigen zurückging.


 

Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) kritisiert GEAS Weiterentwicklung

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR), ein unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium zu Fragen von Migration und Integration, kritisiert in einer Presseinformation vom 10. Februar die im Rahmen der GEAS-Reform vorgesehene Abschwächung des sogenannten Verbindungsprinzips im Kontext sicherer Drittstaaten, auf die sich die EU im Rahmen der Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) geeinigt haben.  So ist es künftig möglich, Menschen in einen Nicht-EU-Staat abzuschieben, auch wenn sie keinerlei Verbindung zu dem Land haben. Das wertet der SVR als Zäsur, mit der die Interessen und Rechte von Schutzsuchenden hinsichtlich ihres Aufenthaltsortes massiv eingeschränkt und das Drittstaatenkonzept deutlich verändert wird. 

Der SVR sieht die Regelung als Vorbereitungshandlung im Hinblick auf die Rückkehrverordnung, die aktuell ebenfalls auf europäischer Ebene verhandelt wird und u.a. ermöglichen soll, Menschen auch in aufnahmebereite Staaten abschieben zu können, mit denen sie zuvor keinerlei Verbindung hatten.  Bedenklich ist insbesondere, wenn Menschen in Drittstaaten abgeschoben werden, ohne dass eine menschenrechtliche Einzelfallprüfung erfolgt ist.


 

EU startet Kampagne gegen Menschenhandel: „End human trafficking – Break the invisible chain”

Die Europäische Kommission hat am 23. Februar eine EU-weite Sensibilisierungskampagne gegen Menschenhandel gestartet. Unter dem Titel „End human trafficking – Break the invisible chain“ wird darin zu über Menschenhandel sensibilisiert. Sie soll dazu beitragen, mögliche Anzeichen für Ausbeutung und Zwang frühzeitig zu erkennen.

Hintergrund sind die Statistiken der Europäischen Union, wonach jährlich rund 10.000 Menschen offiziell als Betroffene von Menschenhandel identifiziert werden, viele weitere Fälle jedoch unerkannt bleiben.

Die Kampagne richtet sich an die breite Öffentlichkeit und ermutigt dazu, auf mögliche Hinweise zu achten, Verdachtsfälle zu melden und Betroffene zu unterstützen. Sie macht darauf aufmerksam, dass Menschenhandel häufig im Verborgenen stattfindet und dass Sensibilisierung ein zentraler Schritt ist, um Ausbeutung sichtbar und Hilfe zugänglich zu machen.


BEAM NRW: Neues Beratungszentrum gegen Arbeitsausbeutung und Menschenhandel

Mit BEAM NRW entstand Anfang 2026 ein neues Beratungszentrum in NRW, das bestehende Erfahrungen aus Präsenz- und Digitalberatung zu einer integrierten Struktur bündelt. Ziel ist es, Menschenhandel und Arbeitsausbeutung wirksamer zu bekämpfen und Betroffene umfassend zu unterstützen.

Das Angebot umfasst arbeits- und sozialrechtliche Beratung, aufsuchende Arbeit, digitale Präventionsansätze – etwa Informations- und Beratungsangebote über Social Media, die frühzeitig über Risiken aufklären, vor unseriösen Jobangeboten warnen und bereits im Herkunftsland ansetzen – sowie spezialisierte Unterstützung und Unterbringung für Betroffene von Menschenhandel. Ein besonderer Fokus liegt auf der frühzeitigen Ansprache, etwa über Social Media, sowie auf der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere in der deutsch-niederländischen Grenzregion.

Das Projekt steht unter Trägerschaft von Arbeit und Leben NRW, ist kostenlos und mehrsprachig und richtet sich an EU-Bürger*innen und Drittstaatsangehörige. 


DJB: Reformbedarf im Straf- und Sozialrecht in Bezug auf psychische Gewalt

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) macht in einem Policy Paper vom 10. März, auf die weiterhin unzureichende rechtliche Erfassung von psychischer Gewalt aufmerksam. Psychische Gewalt sei eine weit verbreitete und schwerwiegende Form geschlechtsspezifischer Gewalt, werde im deutschen Recht jedoch bislang nur fragmentarisch berücksichtigt und in der Praxis häufig unterschätzt.

Nach Einschätzung des djb wirkt sich die lückenhafte strafrechtliche Erfassung digitaler Gewalt auch auf andere Rechtsgebiete aus, etwa auf das soziale Entschädigungsrecht oder das Aufenthaltsrecht.

Der djb fordert daher eine stärkere Sensibilisierung von Rechtsanwendenden, gesetzliche Klarstellungen zum Gewaltbegriff sowie die Prüfung, ob psychische Gewalt im Strafrecht eigenständig erfasst werden sollte. Maßgeblich müsse dabei der Gewaltbegriff der Istanbul-Konvention sein.


 

LeSuBiA-Studie: Neue repräsentative Dunkelfeldbefragung zu Gewalt in Deutschland

Mit der Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA) vom Bundeskriminalamt (BKA), dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und dem Bundesministerium des Innern (BMI) liegt erstmals seit 2014 wieder eine umfassende, repräsentative Dunkelfeldbefragung zu Gewalterfahrungen in Deutschland vor. 

Zwischen Juli 2023 und Januar 2025 wurden mehr als 15.000 Personen im Alter von 16 bis 85 Jahren befragt. Untersucht wurden insbesondere Gewalterfahrungen in (Ex-)Partnerschaften, sexualisierte Gewalt sowie Gewalt im digitalen Raum, unabhängig davon, ob die Taten angezeigt wurden. Nun wurde der erste Studienteil Anfang 2026 veröffentlicht.

Während die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) nur polizeilich registrierte Straftaten, das sogenannte Hellfeld, abbildet, ermöglicht eine Dunkelfeldbefragung Erkenntnisse über das tatsächliche Ausmaß von Gewalt, also auch über nicht angezeigte Taten. 

Die Studie zeigt unter anderem, dass jede zweite befragte Person körperliche Gewalt in der Kindheit erlebt hat und jede dritte von psychischer Gewalt berichtet. Frauen sind deutlich häufiger von sexualisierter Gewalt, Belästigung und Stalking betroffen und erleben insgesamt schwerere Gewaltformen. Gleichzeitig bleiben die Anzeigequoten über alle Gewaltformen hinweg niedrig. Besonders betroffen sind zudem jüngere Menschen, LGBTQIA*-Personen sowie Personen mit Migrationshintergrund. 

Kritik kommt jedoch unter anderem von Weibernetz e.V.: Die Studie berücksichtige Menschen mit Beeinträchtigungen kaum und enthalte, abgesehen von einem Hinweis auf ein erhöhtes Risiko bei Kindern, keine differenzierten Aussagen zur Gewaltbetroffenheit von Menschen mit Behinderungen. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund vorheriger Zusagen einer intersektionalen Auswertung problematisch und stelle eine zentrale Forschungslücke dar.


 

UN Sonderberichterstatterin benennt Schutzlücken für Kinder vor sexueller Ausbeutung

Die UN Sonderberichterstatterin zu Kinderhandel und sexueller Ausbeutung von Kindern, Mama Fatima Singhateh, zieht Bilanz über Fortschritte und bestehende Herausforderungen im globalen Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern.

In ihrem Bericht betont sie, dass trotz politischer und rechtlicher Fortschritte weiterhin erhebliche Lücken bei Prävention, Strafverfolgung und Datenerhebung bestehen. Besonders hervorgehoben werden neue und sich wandelnde Risikofaktoren, darunter digitale Technologien, Konflikte, Vertreibung sowie schwache Regulierungs- und Schutzstrukturen, die neue Formen der Ausbeutung begünstigen können.

Für den Bericht wurden Beiträge von mehr als 120 Staaten, internationalen Organisationen, zivilgesellschaftlichen Akteuren und Menschenrechtsinstitutionen ausgewertet. Darüber hinaus flossen Erkenntnisse aus Länderbesuchen, Fachliteratur und Konsultationen mit verschiedenen Interessengruppen in die Analyse ein.

Der Bericht unterstreicht die Notwendigkeit stärkerer internationaler Zusammenarbeit, verbesserter Schutzmechanismen und einer konsequent kinderrechtsbasierten Politik, um Kinder wirksamer vor Kinderhandel, sexueller Ausbeutung und Missbrauch zu schützen.


 

ILO Indikatoren zu Zwangsarbeit aktualisiert

Die International Labour Organization (ILO) hat eine überarbeitete Ausgabe der „Indicators of Forced Labour“ veröffentlicht. Die Publikation richtet sich insbesondere an Fachkräfte in Beratung, Strafverfolgung, Arbeitsaufsicht und Sozialarbeit und soll dabei unterstützen, Risiken von Zwangsarbeit und schwerer Arbeitsausbeutung frühzeitig zu erkennen.

Die Indikatoren basieren auf jahrzehntelanger Forschung und praktischer Erfahrung der ILO im Kampf gegen Zwangsarbeit und Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung. Sie dienen als praxisorientiertes Instrument, um mögliche Fälle zu identifizieren, Betroffene an geeignete Unterstützungsangebote weiter zu verweisen und Ermittlungen zu unterstützen.


 

Aufklärungsvideos zu Menschenhandel in weiteren Sprachen verfügbar

Die Fachberatungsstelle JADWIGA hat ihr bestehendes Angebot an Aufklärungsvideos zu Menschenhandel erweitert. Die Videos stehen nun in insgesamt elf Sprachen zur Verfügung und richten sich insbesondere an potenziell Betroffene sowie Multiplikator*innen.

Sie informieren praxisnah über Risiken von Ausbeutung, typische Anwerbesituationen und Unterstützungsangebote und tragen dazu bei, mehr Menschen niedrigschwellig zu erreichen.

VERÖFFENTLICHUNGEN DES KOK

Arbeitshilfe zum Zugang zu existenzsichernden Leistungen nach SGB XIV

Die Arbeitshilfe zum Zugang zu existenzsichernden Leistungen nach SGB XIV des KOK soll Fachberatungsstellen dabei unterstützten, Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung beim Zugang zu existenzsichernden Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV) zu begleiten. Die Sicherung des Lebensunterhalts ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Betroffene Stabilität erreichen und selbstbestimmt über ihre nächsten Schritte entscheiden können. Fehlt diese Absicherung, bestehen häufig weiterhin Abhängigkeiten und erhöhte Risiken für erneute Ausbeutung.

Die Arbeitshilfe zeigt praxisnah auf, wie Leistungen nach dem SGB XIV auch bereits während laufender Anspruchsprüfungen geltend gemacht werden können und welche Möglichkeiten sozialgerichtlicher Eilverfahren bestehen, um schnelle Unterstützung zu sichern. Damit bietet sie konkrete Orientierung für die Beratungspraxis, insbesondere auch im Kontext der Bedenk- und Stabilisierungsfrist nach § 59 Abs. 7 AufenthG.


 

Empfehlungen des KOK für einen betroffenengerechten Umgang mit Steuerschulden im Kontext von Zwangsprostitution

Ergänzend zu dem im Dezember 2025 veröffentlichten Rechtsgutachten „Steuerschuld von Zwangsprostituierten“ welches die ausführlich die rechtlichen Herausforderungen beleuchtet und Handlungsoptionen für Betroffene aufzeigt hat der KOK Anfang März 2026 Empfehlungen für Politik und Verwaltung für einen betroffenengerechten Umgang mit Steuerschulden im Kontext von Zwangsprostitution veröffentlicht.


 

Jetzt ganz einfach für den KOK spenden:

  • per Überweisung auf unser Spendenkonto: Evangelische Bank eG, IBAN: DE43 5206 0410 0003 9110 47, BIC: GENODEF1EK1
  • mit jedem Einkauf automatisch spenden über wecanhelp.de
  • über das Spendenformular auf unserer Webseite

KOK-VERANSTALTUNGEN

KOK-Mitgliederversammlung

Vom 26. bis 27. März fand die erste Mitgliederversammlung des KOK in diesem Jahr in Berlin statt. Im Rahmen der Versammlung wurde turnusgemäß der Vorstand für die Amtszeit 2026–2028 gewählt. Die bisherigen Vorstandsfrauen Andrea Hitzke, Margarete Mureșan, Claudia Robbe und Adina Schwartz wurden erneut gewählt. Neu in den Vorstand gewählt wurde Sabrina Burkhart von Aldona e.V.

Inhaltlich standen neben Berichten aus den Arbeitsgruppen und organisatorischen Beschlüssen insbesondere fachliche Themen im Mittelpunkt. Diskutiert wurden unter anderem aktuelle Entwicklungen wie die Online-Anlaufstelle Menschenhandel und das nahende Ende der Umsetzungsfirst der reformierten EU-Richtlinie in nationales Recht.

Zudem tauschten sich die Mitglieder in Arbeitsgruppen zu Themen wie digitale aufsuchende Arbeit, Menschenhandel im Kontext von Flucht und GEAS, Finanzierung von Gewalthilfestrukturen und Prostituiertenschutzgesetz aus. Die Versammlung bot damit Raum für fachlichen Austausch, strategische Weiterentwicklung und Vernetzung innerhalb des KOK.


 

Lunchtalk zum Gutachten Steuerschuld bei Zwangsprostitution

Die Beratungspraxis zeigt, dass Täter*innen in Fällen sexueller Ausbeutung häufig die Identitäten der Betroffenen missbrauchen, um fiktive Steuererklärungen einzureichen oder Einnahmen aus erzwungener Prostitution zu verschleiern. Für die Betroffenen entstehen daraus erhebliche steuerliche Belastungen. Der KOK hat hierzu ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das die steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Folgen, die sich für Betroffene ergeben, die im Kontext der Ausbeutung unfreiwillig Einkünfte erwirtschaften mussten, behandelt.

In einem digitalen Lunchtalk am 17. Dezember 2025 wurde das Gutachten vom Autor des KOK Gutachtens, RA Felix Wiesner, vorgestellt und im Anschluss von einem Mitglied des Betroffenenbeirates der Fachberatungsstelle JADWIGA und Dr. Adina Schwartz (Vorstandsfrau des KOK und Leiterin von JADWIGA) und den Teilnehmer*innen diskutiert. Ergänzend zum Gutachten ist eine praxisorientierte Handreichung vorgesehen, die zentrale Inhalte für die Anwendung in der Beratung aufbereitet. Zudem werden politische Handlungsempfehlungen abgeleitet, um die identifizierten Herausforderungen auch auf struktureller Ebene aufzugreifen.

VERANSTALTUNGEN

26. Konferenz der OSCE-Allianz gegen Menschenhandel: Fokus auf Ausbeutung strafbarer Handlungen

Die 26. Konferenz der Alliance against Trafficking in Persons der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) widmet sich vom 20.–21. April dem Menschenhandel zum Zweck der Ausnutzung strafbarer Handlungen, einem bislang wenig erforschten Bereich.

Die Konferenz bringt Vertreter*innen der 57 OSZE-Teilnehmerstaaten, internationale Organisationen, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Privatwirtschaft sowie Betroffene zusammen. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Entwicklungen, darunter neue Rekrutierungsstrategien krimineller Netzwerke, die Rolle digitaler Technologien sowie Finanzströme von Ausbeutungsstrukturen. 

Die Veranstaltung findet im hybriden Format im Hofburg Congress Center in Wien statt. Anmeldung zur Teilnahme vor Ort bis 23. März, zur Online-Teilnahme bis 13. April 2026. 


 

Save the Date: Fachtag zu Gewaltschutz von queeren Geflüchteten

Am 17. Juni 2026 findet in der Alten Feuerwache Köln der Fachtag „Unterbringung im Übergang – Schutz von queeren Geflüchteten in Landesunterkünften im Licht und Schatten der GEAS-Reform“ vom LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt statt.

Im Fokus stehen der Gewaltschutz von queeren Geflüchteten in Landeserstaufnahmeeinrichtungen, Perspektiven aus der Selbsterfahrung, Einblicke in die Beratungspraxis sowie rechtliche und strukturelle Veränderungen durch die GEAS-Reform. Neben fachlichen Impulsen ist Raum für Austausch zu zivilgesellschaftlicher Unterstützung, Selbstorganisierung und konkreten Schutzkonzepten in Unterkünften vorgesehen. 


 

Round Table zur Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel

Am 25. Februar fand in Berlin ein Round Table Meeting im BMBFSFJ zur Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel in Deutschland statt. Rund 30 Vertreter*innen aus Behörden und Zivilgesellschaft, darunter auch der KOK und einige Vertreter*innen der Expert*innengruppe des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) kamen zusammen, um die Empfehlung des dritten Evaluierungsberichts von GRETA sowie die Empfehlungen des Vertragsausschusses zu diskutieren.

Im Mittelpunkt standen insbesondere der Zugang von Betroffenen zu Justiz, rechtlicher Unterstützung und Entschädigung sowie Schutzmaßnahmen. Zudem wurden die Anwendung des Non-Punishment-Prinzips, Maßnahmen gegen Arbeitsausbeutung, die Reduzierung der Nachfrage sowie die Verbesserung der Identifizierung von Betroffenen thematisiert.

RECHTLICHE ENTWICKLUNGEN

KOK-Stellungnahme zu Gesetzentwurf: Nachbesserungen bei psychosozialer Prozessbegleitung gefordert

Der KOK hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung veröffentlicht.
Der KOK begrüßt die geplanten rechtlichen Verbesserungen für Betroffene, sieht jedoch insbesondere für Betroffene von Menschenhandel weiterhin Lücken. Die spezifischen Anforderungen komplexer und oft langwieriger Verfahren werden im Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt.

Vor diesem Hintergrund fordert der KOK unter anderem einen Rechtsanspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung und Rechtsbeistand unabhängig von Strafandrohungen, eine realitätsgerechte Vergütung sowie eine stärkere Berücksichtigung von der Möglichkeit einer Inanspruchnahme von Dolmetschleistungen.

Auch der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe weist im Rahmen seiner Projektarbeit zur Stärkung von Betroffenenrechten im Strafverfahren darauf hin, dass vertrauensvolle, geschützte Beratungssettings eine zentrale Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Unterstützung und die Beteiligung an Verfahren sind. Fehlende rechtliche Absicherung von Vertraulichkeit kann diese Prozesse erheblich erschweren. In der aktuellen rechtspolitischen Debatte wird zudem verstärkt auf strukturelle Hürden im Zusammenspiel von Strafverfahren und Sozialer Arbeit hingewiesen. So fordert der Deutsche Anwaltverein in einer Initiativstellungnahme ein Zeugnisverweigerungsrecht für Fachkräfte der Sozialen Arbeit, um Vertrauensschutz in Beratungsprozessen zu gewährleisten. Gerade in sensiblen Bereichen wie Menschenhandel oder Gewaltberatung wird betont, dass fehlende Vertraulichkeit den Zugang zu Unterstützung erschweren und die Wirksamkeit von Hilfeangeboten beeinträchtigen kann. 


 

GEAS-Anpassungsgesetze

Am 27. Februar nahm der Bundestag in zweiter und dritter Beratung das Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und das GEAS-Anpassungsfolgegesetz in der vom Innenausschuss empfohlenen geänderten Fassung an. 

Die Änderungen beziehen sich insbesondere auf die Möglichkeit des Arbeitsmarktzugangs. So sollen Asylsuchende, die in Landeseinrichtungen untergebracht sind, drei Monate (statt bisher sechs) nach der Registrierung des Asylantrags einen Anspruch auf Beschäftigungserlaubnis bekommen, sofern das Asylverfahren noch nicht unanfechtbar (d.h. inkl. eines möglichen Klageverfahrens) ab-geschlossen ist. Von dieser Regelung können jedoch große Gruppen Asylsuchender nicht profitieren, bspw. so genannte Dublin Fälle oder geduldete Menschen (bspw. aus „sicheren Herkunftsstaaten“). 

Zudem wurde eine Entschließung verabschiedet, nach der die Bundesregierung aufgefordert wird, bei der Aufnahme von Asylsuchenden das Recht auf Bildung und den Schutz vulnerabler Gruppen zu berücksichtigen. Zugang zum Regelschulsystem soll in allen Bundesländern unabhängig von Wohnverpflichtungen oder Verfahrensstand spätestens zwei Monate nach Antragstellung verpflichtend sichergestellt werden und besondere Schutzbedarfe vulnerabler Personengruppen sollen identifiziert und bei der Unterbringung der betroffenen Personen berücksichtigt werden. 
Am 27.März passierte der Gesetzentwurf den Bundesrat und tritt nach Verkündigung in Kraft.

Das GEAS-Anpassungsgesetz sieht insgesamt eine Reihe von Verschärfungen vor, u.a. Durchführung von Asylverfahren schon vor Einreise an den EU-Außengrenzen sowie die Beschleunigung der Verfahren, so dass innerhalb von Wochen oder sogar Tagen über Anträge entschieden werden soll. Die Umsetzung von GEAS in Deutschland geht in Teilen über die EU-Vorgaben hinaus. So sollen in so genannten Sekundärmigrationszentren, in denen eine Aufenthaltsverpflichtung gilt, Menschen, für deren Asylverfahren ein anderer EU-Staat zuständig ist (sogenannte „Dublin-Fälle“) sowie Ge-flüchtete, die bereits in einem anderen EU-Staat einen Schutzstatus erlangt haben, untergebracht und dort über ihre Anträge entschieden werden. Die Vorhaben werden von zivilgesellschaftlichen Organisation scharf kritisiert, in einem Appell an Abgeordnete forderten Amnesty und Pro Asyl ei-nen Tag vor der Beratung zur Ablehnung der Gesetzentwürfe auf. 

Eine Übersicht über die Regelungen von GEAS findet sich auf der Website des Mediendienstes Integration.   

INFORMATIONSMATERIAL UND PUBLIKATIONEN

Bedarfsanalyse zur Prävention geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt

Am 22. Januar wurde der Abschlussbericht „Bedarfsanalyse zur Prävention geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ veröffentlicht. Die Studie wurde vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert und von einem interdisziplinären Forschungsteam unter Leitung des Sozialwissenschaftlichen Forschungsinstituts zu Geschlechterfragen sowie des Deutschen Jugendinstituts erarbeitet.

Ziel der Analyse war es, einen Überblick über bestehende Präventionsangebote in Deutschland zu gewinnen, ihre Wirkung einzuschätzen und bestehende Lücken zu identifizieren. Dafür wurden unter anderem Präventionsmaßnahmen in 66 Kommunen untersucht sowie Einschätzungen von mehr als 400 Fachverbänden und Einrichtungen aus dem Bereich Gewaltschutz einbezogen.

Der Bericht betont, dass Prävention als staatliche Pflichtaufgabe verstanden werden muss, insbesondere im Rahmen der Istanbul-Konvention und des Gewalthilfegesetzes. Empfohlen wird unter anderem der Aufbau einer ressortübergreifenden nationalen Präventionsstrategie, der bedarfsgerechte Ausbau von Präventionsmaßnahmen sowie eine verlässliche Finanzierung von Schutz- und Beratungsangeboten.

Zugleich hebt die Studie hervor, dass bestimmte Gruppen besondere Schutzbedarfe haben, darunter Geflüchtete und migrierte Frauen sowie LGBTQIA*-Personen. Auch Täterarbeit und Rückfallprävention werden als wichtige Bestandteile einer wirksamen Präventionsstrategie benannt.


Studie zeigt Lücken in der langfristigen Versorgung von Betroffenen

Die US NGO Restore hat den Bericht „Beyond Trauma: The Role of Mental Healthcare in the Post-Trafficking Journey of Adult Survivors“ veröffentlicht.
Darin wird u.a. anhand internationaler Praxisbeispiele und Interviews mit Fachkräften und Betroffenen untersucht, inwieweit bestehende Unterstützungs- und Gesundheitssysteme, insbesondere in Europa und Nordamerika, den langfristigen Bedürfnissen erwachsener Betroffener von Menschenhandel gerecht werden.

Demnach sind viele Unterstützungsangebote weiterhin stark auf akute Krisenintervention und kurzfristige Stabilisierung ausgerichtet. Langfristige, traumasensible und kontinuierliche psychische Gesundheitsversorgung ist dagegen häufig nur begrenzt verfügbar oder schwer zugänglich. Im Bericht wird daher die Notwendigkeit einer dauerhaft angelegten, traumasensiblen und niedrigschwelligen psychosozialen Versorgung, die langfristige Erholung, Stabilisierung und gesellschaftliche Teilhabe stärker in den Mittelpunkt stellt formuliert. 

Ergänzend wurde ein „Trauma and Recovery Booklet for Survivors“ veröffentlicht, das gemeinsam mit Menschen mit eigener Betroffenheit entwickelt wurde. Die Broschüre enthält praktische Hinweise zur Stärkung von Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden im Prozess der Verarbeitung und Stabilisierung nach Ausbeutung.


 

Bericht zu Rückkehr und Reintegration von Betroffenen von Menschenhandel

Die Organisation Danish Refugee Council hat den Bericht „Experiences of Return and Reintegration – Voices of Returnees from Denmark to Thailand” veröffentlicht. 

Er basiert auf qualitativen Interviews mit 15 Frauen, die 2025 in Thailand geführt wurden. Seit 2020 sind insgesamt 61 Frauen aus Dänemark nach Thailand zurückgekehrt. Im Rahmen eines gemeinsamen Programms von DRC und Caritas Thailand erhielten sie Unterstützung bei der Reintegration. Die Mehrheit der Befragten war zuvor in Dänemark als Betroffene von Menschenhandel, überwiegend sexueller Ausbeutung, identifiziert worden; ein kleinerer Teil als abgelehnte Asylsuchende.

Die Ergebnisse zeigen, dass Reintegration ein langfristiger und komplexer Prozess ist. Zwar erhielten die Rückkehrerinnen Unterstützung beim Aufbau eigener Einkommensquellen, etwa durch kleine Geschäfte oder Dienstleistungen, dennoch berichten viele weiterhin von wirtschaftlicher Unsicherheit und familiären Verpflichtungen. Gleichzeitig beschreiben einige Frauen positive Entwicklungen wie mehr Selbstständigkeit und gestärkte Handlungsmacht.


 

Menschenhandel und Korruption: UN-Bericht zeigt strukturelle Verflechtungen

Eine Veröffentlichung des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) macht auf die enge Verbindung zwischen Korruption und Menschenhandel aufmerksam. Der Bericht „Hidden Links: Corruption and Human Trafficking“ zeigt, wie korrupte Praktiken die Ausbeutung von Menschen ermöglichen und bestehende Bekämpfungsmaßnahmen untergraben.

Demnach profitieren Menschenhandelsnetzwerke häufig von Bestechung, Kollaboration oder bewusster Untätigkeit öffentlicher Amtsträger*innen. Korruption kann bereits bei der Rekrutierung und dem Transport von Betroffenen eine Rolle spielen, etwa, wenn Dokumente ausgestellt oder Unregelmäßigkeiten an Grenzen ignoriert werden. Auch während der Ausbeutung selbst können korrupte Akteur*innen Ermittlungen behindern, Kontrollen manipulieren oder illegale Arbeitsverhältnisse dulden.

Für Betroffene verschärft Korruption die Situation zusätzlich: Der Studie zufolge berichten viele, dass sie ausgerechnet bei staatlichen Stellen, die eigentlich Schutz bieten sollten, auf Gleichgültigkeit oder sogar Ausnutzung ihrer Vulnerabilität stoßen.

Um diesen Kreislauf zu durchbrechen, empfiehlt UNODC unter anderem stärkere Präventionsmaßnahmen gegen Korruption in staatlichen Institutionen, eine engere Verknüpfung von Menschenhandels- und Korruptionsermittlungen, sichere Meldemechanismen für Betroffene und Hinweisgeber*innen sowie verstärkte internationale Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung.


 

Spotlight Report 2026 analysiert aktuelle Entwicklungen der globalen Migration

Der „Spotlight Report on Global Migration 2026“ des Women in Migration Network und der Friedrich-Ebert-Stiftung analysiert aktuelle Entwicklungen der globalen Migrationspolitik im Kontext des International Migration Review Forum 2026, bei dem die Umsetzung des Global Compact for Migration überprüft wird.

Der Bericht identifiziert mehrere strukturelle Trends. Zentral ist die zunehmende Kriminalisierung von Migration sowie die Militarisierung von Grenzen, bei der sich der Fokus vieler Staaten von Schutz und Rechten hin zu sicherheitspolitischen Maßnahmen verschiebt. Grenzkontrollen werden ausgeweitet, teilweise unter Einsatz militärischer Technologien, während private Sicherheits- und Überwachungsunternehmen zunehmend von Migrationskontrollen profitieren.

Ein weiterer anhaltender Trend ist die Externalisierung von Migrationskontrollen, etwa durch Abkommen mit Drittstaaten oder die Auslagerung von Asylverfahren. Kritisch wird dabei insbesondere das Risiko für den internationalen Flüchtlingsschutz, etwa im Hinblick auf das Prinzip des Non-Refoulement, hervorgehoben.

Zudem beschreibt der Bericht den Einsatz digitaler Technologien, die zu einer „Everywhere Border“ führen – etwa durch biometrische Datenbanken, algorithmische Risikobewertungen oder das Auslesen von Mobiltelefonen. Dies kann diskriminierende Entscheidungen verstärken und neue Formen der Überwachung schaffen.


 

Weißer Ring Magazin: Schwerpunkt Menschenhandel

In der Ausgabe 05/2025 des Magazins des Opferhilfevereins Weißer Ring widmet sich ein  im Schwerpunkt dem Thema Menschenhandel. Mehre Artikel beleuchten verschiedene Formen der Ausbeutung und ordnen diese in aktuelle gesellschaftliche und kriminalpolitische Debatten ein.

Zugleich wird auf die Rolle von Beratungsstellen, Polizei und Zivilgesellschaft bei der Identifizierung und Unterstützung von Betroffenen eingegangen. Der Artikel betont, dass eine wirksame Bekämpfung von Menschenhandel neben Strafverfolgung auch Prävention, Sensibilisierung und den Ausbau von Schutz- und Unterstützungsstrukturen erfordert. 


 

Neuer FRA-Bericht zu geschlechtsspezifischer Gewalt

Der Bericht „EU gender-based violence survey – Evidence for policy and practice“ der EU-Grundrechteagentur (FRA) und des European Institute for Gender Equality präsentiert umfassende Ergebnisse einer EU-weiten Umfrage zu geschlechtsspezifischer Gewalt.

Bei dieser repräsentativen Befragung von Frauen ab 18 Jahren zu ihren Erfahrungen mit verschiedenen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt wurden insgesamt 114.023 Frauen in den 27 EU-Mitgliedstaaten interviewt. Die Datenerhebung erfolgte zwischen 2020 und 2023 durch nationale Statistikbehörden unter Koordination von Eurostat. In den Interviews wurden Frauen nicht abstrakt nach Gewalt gefragt, sondern nach konkreten Handlungen wie körperlichen Übergriffen, sexueller Belästigung, Stalking oder Gewalt durch Partner*innen, um vergleichbare und belastbare Daten zu erhalten. Laut der Studie hat etwa jede dritte Frau in der EU im Laufe ihres Lebens körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlebt. Besonders häufig tritt Gewalt im partnerschaftlichen Kontext auf. Neben körperlicher Gewalt sind auch psychologische Gewalt (29,9 %), wirtschaftliche Kontrolle durch Partner*innen sowie digitale Gewalt verbreitet, werden jedoch oft weniger erkannt oder dokumentiert. Ein großer Teil der Gewalt wird nicht angezeigt, nur 6,1 % der Frauen melden körperliche oder sexuelle Gewalt durch Partner*innen bei der Polizei. Häufig genannte Gründe sind Scham, Selbstvorwürfe, Angst oder mangelndes Vertrauen in staatliche Institutionen.

Die Untersuchung baut auf der ersten EU-weiten FRA-Studie zu Gewalt gegen Frauen aus dem Jahr 2014 auf und ermöglicht damit erstmals einen Vergleich der Entwicklungen über etwa ein Jahrzehnt. 


 

EU-Studie untersucht Datenerhebung zu Menschenhandel in den Mitgliedstaaten

Die Europäische Kommission hat eine vorläufige Version des  Berichts  „Study on the Collection and Improvements of EU Statistics on Trafficking in Human Beings“ veröffentlicht. Der Bericht wurde im Auftrag der Generaldirektion Migration und Inneres der EU im Rahmen des EU-Anti-Trafficking Hub erstellt. Analysiert wird, wie die 27 EU-Mitgliedstaaten Daten zu Menschenhandel erheben, verwalten und an Eurostat, das statistische Amt der EU, melden.

So soll ein Überblick über nationale Datenerhebungssysteme gegeben und geprüft werden, inwieweit statistische Informationen zu Menschenhandel innerhalb der EU vergleichbar und verlässlich sind. Der Bericht stellt fest, dass in den vergangenen Jahren Fortschritte erzielt wurden, insbesondere durch das freiwillige Berichtsverfahren an Eurostat, das zu größerer methodischer Klarheit und Vergleichbarkeit beigetragen hat. Dennoch bestehen weiterhin erhebliche Herausforderungen wie bspw. unterschiedliche Definitionen und Zählweisen, unvollständige Datensätze sowie fragmentierte Zuständigkeiten zwischen Behörden.


 

Policy Paper zum DSA: Plattformregulierung mit Gewaltschutz priorisieren

Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) hat Anfang 2026 ein Policy Paper zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) veröffentlicht. Auf Grundlage eines feministischen Plattform-Monitorings zeigt die Analyse, dass große Online-Plattformen ihren Verpflichtungen zur Risikoanalyse, Risikominderung und zu zugänglichen Meldewegen bei geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt bislang nur unzureichend nachkommen.

Untersucht wurden unter anderem die Risikoberichte großer sozialer Plattformen wie Instagram, Facebook, TikTok und Snapchat sowie von Pornoplattformen wie Pornhub, XVideos und Stripchat. Das Monitoring zeigt mehrere zentrale Problembereiche: Plattformen definieren geschlechtsspezifische Gewalt häufig zu eng, berücksichtigen Zusammenhänge zwischen digitaler und analoger Gewalt zu wenig und legen ihre Risikoanalysen nur begrenzt transparent dar. Das Policy Paper formuliert daher konkrete Empfehlungen für eine geschlechtergerechte, intersektionale und betroffenenorientierte Umsetzung des DSA. 

Ergänzend haben der bff und HateAid bei der Bundesnetzagentur Beschwerde gegen mehrere große Plattformen eingereicht. Sie werfen ihnen vor, keine oder keine ausreichend zugänglichen elektronischen Kontaktstellen für Nutzer*innen bereitzustellen, obwohl diese nach Artikel 12 DSA verpflichtend sind. Gerade für Betroffene bildbasierter digitaler Gewalt, etwa bei der Verbreitung sexualisierter Deepfakes oder gestohlener intimer Aufnahmen, sei eine schnelle und unmittelbare Kontaktaufnahme mit den Plattformen jedoch zentral. Die Beschwerde unterstreicht damit die praktische Relevanz der im Policy Paper benannten Defizite.


 

25 Jahre UN-Menschenhandelsprotokoll: Bericht hinterfragt Fokus auf Strafverfolgung

Die Global Alliance Against Traffic in Women (GAATW) hat im Januar einen neuen Bericht veröffentlicht, der kritisch den strafrechtlichen Ansatz zur Bekämpfung von Menschenhandel analysiert. Das globale Netzwerk, in dem der KOK Mitglied ist, präsentiert hier die Ergebnisse einer internationalen Konsultation im November 2025 mit Wissenschaftler*innen, Aktivist*innen sowie Praktiker*innen aus der Anti-Menschenhandelsarbeit.

Der Bericht zieht eine Bilanz 25 Jahre nach Inkrafttreten des UN-Menschenhandelsprotokolls und stellt fest, dass die starke Fokussierung auf Strafverfolgung und Bestrafung von Täter*innen häufig nicht zu den gewünschten Ergebnissen führt. 

Vor diesem Hintergrund werden alternative Ansätze, etwa restaurative Gerechtigkeitsansätze, gemeindebasierte Unterstützungsstrukturen oder gesundheitsorientierte Ansätze diskutiert, die stärker auf Genesung, Sicherheit, Anerkennung und Selbstbestimmung von Betroffenen ausgerichtet sind. So sollen neue Perspektiven für eine menschenrechtsbasierte und Betroffenenzentrierte Bekämpfung von Menschenhandel entwickelt werden.


 

Bericht zu Menschenhandel in Online-Betrugszentren in Südostasien

Der Bericht „A wicked problem“ des Büros des Hohen Kommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen macht auf das Ausmaß von Menschenhandel in Online-Betrugszentren in Südostasien aufmerksam. 

So werden Menschen über betrügerische Jobangebote angeworben und anschließend in sogenannte Scam-Compound-Zentren gebracht, wo sie unter Zwang an cybergestützten Betrugsoperationen beteiligt werden. Die Betroffenen berichten von schweren Menschenrechtsverletzungen, darunter Zwangsarbeit, Gewalt und Freiheitsentzug.
Die Analyse basiert unter anderem auf Interviews mit 19 Betroffenen aus verschiedenen Weltregionen, die zwischen 2021 und 2025 in Betrugszentren in Ländern wie Kambodscha, Laos, Myanmar oder den Philippinen ausgebeutet wurden. Ergänzt wurden diese durch weitere Zeug*innenberichte, Interviews mit Expert*innen sowie die Auswertung von Medien- und Forschungsberichten.

Neben der Notwendigkeit einer besseren Unterstützung und Schutzmaßnahmen für Betroffene wird insbesondere die Prävention entlang der Rekrutierungswege betont, über die Menschen in diese Betrugsstrukturen geraten.


 

OSCE-Analyse zur Rolle nationaler Koordinator*innen im Kampf gegen Menschenhandel

Ein Kurzbericht der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSCE) hebt die zentrale Rolle Nationaler Anti-Trafficking-Koordinator*innen für eine wirksame staatliche Bekämpfung von Menschenhandel hervor.

Die OSCE betont, dass eine starke nationale Koordinierung entscheidend ist, um die verschiedenen Akteure, darunter Strafverfolgungsbehörden, Arbeitsinspektionen, Sozialdienste, Gesundheitswesen und Zivilgesellschaft, wirksam zusammenzubringen. Nationale Koordinator*innen sollen dabei die Entwicklung und Umsetzung nationaler Strategien steuern, die Zusammenarbeit zwischen Behörden verbessern und internationale Kooperation stärken.

Zugleich empfiehlt die OSZE, diese Funktion hochrangig innerhalb der Regierung anzusiedeln, mit einem umfassenden Mandat für alle Formen des Menschenhandels auszustatten und klar von anderen Mechanismen wie dem Nationalen Berichterstatter*innen zu trennen. 


 

Faire Anwerbung stärken, Ausbeutung verhindern

Das Policy Paper „Zum Arbeiten nach Deutschland – Faire Anwerbung gestalten, Ausbeutung verhindern“ der Friedrich-Ebert Stiftung zeigt, dass das Risiko von Arbeitsausbeutung häufig bereits im Herkunftsland beginnt, etwa durch irreführende Versprechen, hohe Vermittlungsgebühren oder fehlende Informationen über Rechte und Arbeitsbedingungen im Zielland. Besonders betroffen sind Arbeitsmigrant*innen aus Drittstaaten, die dadurch in Abhängigkeitsverhältnisse geraten können.

Im Fokus steht die Frage, wie faire Anwerbung entlang des gesamten Migrationsverlaufs gestärkt werden kann. Zentrale Ansatzpunkte sind strengere Regulierung von Vermittlungsagenturen, bessere Aufklärung im Herkunftsland sowie eine engere internationale Zusammenarbeit. Auch der Nationale Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit wird als wichtiger Rahmen hervorgehoben.


 

Bericht zu digitaler Gewalt: Ausbau von Beratungsstrukturen gefordert

Die Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) hat am 19. März den Abschlussbericht „Digitale (Ex-)Partnerschaftsgewalt: gefährliche Schutzlücken im Hilfesystem schließen“ veröffentlicht und fordert darin einen strukturellen Ausbau der Unterstützungsangebote.

Der Bericht macht deutlich, dass digitale Gewalt ein fester Bestandteil von (Ex-)Partnerschaftsgewalt ist und auch nach einem Frauenhausaufenthalt fortbestehen kann, etwa durch Tracking, Überwachung von Online-Konten oder missbräuchliche Nutzung digitaler Technologien. Grundlage des Berichts sind Erfahrungen aus einem zweijährigen Modellprojekt, in dem externe IT-Fachkräfte Frauenhäuser in über 60 Fällen bei Verdacht auf digitale Überwachung unterstützt haben. Das Fazit: Technische Hilfe ist wirksam, muss jedoch eng mit psychosozialer Beratung verzahnt werden.

Die FHK fordert daher feste Stellenanteile für digitale Gewalt in Frauenhäusern, den Ausbau spezialisierter Fachberatungsstellen und eine engere Zusammenarbeit mit IT-Expert*innen, Justiz und Polizei. Ohne verlässliche Finanzierung drohten weiterhin erhebliche Schutzlücken im Hilfesystem.

NEUIGKEITEN AUS DER KOK-RECHTSPRECHUNGS­DATENBANK

Landgericht Berlin verurteilt wegen Zwangsprostitution zu sechs Jahren Freiheitsstrafe und 24.000 Euro Schmerzensgeld

Der Angeklagte hatte mit der Loverboy-Methode eine knapp 18-Jährige über mehrere Monate zur Prostitution gebracht, sie außerdem mehrfach vergewaltigt und körperlich misshandelt. Das Landgericht Berlin verurteilt in seiner Entscheidung vom 14. November 2025 den Angeklagten wegen Vergewaltigung in vier Fällen, Zwangsprostitution, Zuhälterei und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten sowie zur Zahlung von 24.320 Euro an die Adhäsions- und Nebenklägerin. Das Gericht macht dabei Ausführungen zur Bemessung des Schmerzensgeldes.

Die Entscheidung kann insbesondere im Hinblick auf das Schmerzensgeld Argumentationshilfe in ähnlich gelagerten Fällen bieten.

Möchten Sie regelmäßig über neue Entscheidungen informiert werden? Dann lassen Sie sich gerne in unseren Verteiler aufnehmen! Schreiben Sie einfach eine kurze E-Mail mit Ihrem Namen und Ihrer E-Mail-Adresse an: rechtsprechung@kok-buero.de

RUBRIK WISSEN – REFORM DER EU-OPFERSCHUTZRICHTLINIE

Die EU-Opferschutzrichtlinie (Victims’ Rights Directive, 2012/29/EU) legt europaweit Mindeststandards für die Rechte, den Schutz und die Unterstützung von Personen fest, die Opfer von Straftaten geworden sind und bezieht dabei auch explizit Betroffene von Menschenhandel ein. Im Jahr 2023 hat die Europäische Kommission eine Reform der Richtlinie vorgeschlagen. Ziel ist es, bestehende Schutzlücken zu schließen und die Rechte von Betroffenen europaweit effektiver durchzusetzen. Am 10. Dezember 25 erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung auf die Reformvorschläge, die nun noch formal angenommen werden muss.

Die Einigung wurde von Opferschutzorganisationen wie Victim Support Europe und PICUM, der europäischen Plattform für Internationale Zusammenarbeit zu undokumentierten Migrant*innen, in der KOK Mitglied ist, begrüßt. Die aktualisierte Richtlinie bringt wesentliche Verbesserungen mit sich, die es Betroffenen erleichtern werden, Straftaten anzuzeigen, Zugang zu wichtigen Informationen zu erhalten und fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Zu den zentralen Reformansätzen:

Stärkere Informationsrechte und vereinfachter Zugang

Betroffene werden nicht immer ausreichend über ihre Rechte informiert oder durch ungeeignete Informationen an der Inanspruchnahme ihrer Rechte gehindert. Dies betrifft insbesondere vulnerable Gruppen wie Kinder, Menschen mit Behinderungen oder Analphabet*innen. Mit der Anpassung der Richtlinie sollen Behörden betroffenen Personen frühzeitig und proaktiv niedrigschwellige, barrierefreie und gegebenenfalls mehrsprachige Informationen zur Verfügung stellen. Für Betroffene von Menschenhandel ist dies essenziell, da viele aufgrund von Sprachbarrieren, Angst vor Behörden oder Abhängigkeit von Täter*innen den Kontakt zu Behörden meiden und ihre Rechte nicht kennen. 

Anzeige von Straftaten

Der Reformvorschlag hebt die Notwendigkeit leicht zugänglicher und benutzer*innenfreundlicher Meldewege hervor. Er nimmt auch Bezug auf die Möglichkeit der Anzeige durch Dritte (Third-Party Reporting). Der Text verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden und Organisationen, die voraussichtlich Informationen über Straftaten erhalten. Die Mitgliedstaaten sollen zudem die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Betroffene, die Drittstaatsangehörige sind, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus nicht von der Anzeige einer Straftat abgeschreckt und diskriminierungsfrei behandelt werden.

Verbesserter Zugang zu Unterstützung und Schutzmaßnahmen

Problematisch ist nach aktuellem Stand auch, dass bei Betroffenen nicht immer frühzeitig eine Begutachtung der Schutzbedürfnisse vorgenommen wird und wirksame Schutzmaßnahmen wie z.B. Schutzanordnungen fehlen. Nach den Reformplänen sollen Betroffene nun frühzeitige und spezialisierte Unterstützung sowie kostenlose, vertrauliche Beratungsangebote unabhängig von der Erstattung einer Anzeige erhalten. Gerade für Betroffene von Menschenhandel ist dieser Punkt zentral, da der Zugang zu Unterstützung in der Praxis faktisch mit der Kooperations- und Aussagebereitschaft im Strafverfahren zusammenhängt. Zudem sollen Schutzmaßnahmen besser auf individuelle Umstände wie Einschüchterung, Kontaktverbote oder besondere Vorkehrungen bei Vernehmungen abgestimmt werden. Für Betroffene von Menschenhandel, die häufig massiven Drohungen ausgesetzt sind, ist eine solche individuelle Gefährdungsanalyse besonders wichtig.

Prozesskostenhilfe (Legal Aid)

Mitgliedstaaten können zur Unterstützung Betroffener mit Prozesskostenhilfe im Rahmen der reformierten Richtlinie eine Bedürftigkeitsprüfung (means test), eine Erfolgsaussichtenprüfung (merits test) oder beide durchführen. Für die Bedürftigkeitsprüfung sind Einkommen, Vermögen, familiäre Situation, Kosten der Rechtsvertretung, Lebensstandard sowie eine mögliche Abhängigkeit von Täter*innen zu berücksichtigen. Bei der Erfolgsaussichtenprüfung werden die Schwere der Straftat, die Komplexität des Falls und die Schwere des erlittenen Schadens bewertet.

Verbesserte Rechte im Strafverfahren

Geplant sind auch Regelungen zur Vermeidung von Sekundärviktimisierung und -traumatisierung. Dazu zählen behutsame und möglichst einmalige Vernehmungen, der Einsatz speziell geschulter Fachkräfte, der Schutz der Privatsphäre und sensibler Daten sowie die bessere Information über den Stand des Verfahrens. Für Betroffene von Menschenhandel, die aktuell oft mehrfach befragt werden und deren Glaubwürdigkeit regelmäßig infrage gestellt wird, kann dies eine spürbare Verbesserung bedeuten. Voraussetzung ist jedoch, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte auf nationaler Ebene entsprechend geschult und sensibilisiert werden.

Zugang zu Entschädigung

Der Zugang zur Entschädigung gestaltet sich in der Praxis bislang schwierig, da Betroffene bei der Durchsetzung ihres Anspruchs auf die zuerkannte Entschädigung keine staatliche Unterstützung erhalten und Verfahren oft langwierig, komplex und für Betroffene schwer verständlich sind. Die Mitgliedstaaten werden im neuen Entwurf aufgefordert, Betroffene bei der Vollstreckung gerichtlich zugesprochener Entschädigungen zu unterstützen, wobei die Formulierung jedoch schwächer ist als im ursprünglichen Vorschlag der Kommission. Zudem sollen die Mitgliedstaaten einen Teil der zugesprochenen Entschädigung vorfinanzieren, damit Betroffene nicht von der Zahlungsbereitschaft der Täter*innen sowie von der Verfügbarkeit von Vermögenswerten abhängig sind.

Bedeutung für Betroffene von Menschenhandel in Deutschland

Die Reform der EU-Opferschutzrichtlinie stärkt zentrale Rechte, die für Betroffene von Menschenhandel besonders relevant sind: Information, Schutz, spezialisierte Unterstützung und Schutz vor Retraumatisierung. Gleichzeitig zeigt die Erfahrung, dass rechtliche Mindeststandards allein nicht ausreichen. In Deutschland bestehen weiterhin strukturelle Herausforderungen wie die flächendeckende Identifizierung von Betroffenen, der regional unterschiedlich ausgestaltete Zugang zu Beratung und aufenthaltsrechtliche Unsicherheiten. Um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten, bedarf es vor allem ausreichender finanzieller Mittel, klarer Zuständigkeiten und verpflichtender Schulungen auf institutioneller Ebene. Nur wenn Betroffenenrechte unabhängig von Aufenthaltsstatus, Aussagebereitschaft oder Verfahrensstand garantiert werden, kann die Reform einen effektiven, menschenrechtsbasierten Schutz für alle Betroffenen von Straftatet garantieren.

 PDF aktueller Newsletter 

Ältere Newsletter finden Sie im Archiv >>