Bundesrat beschließt Empfehlungen zum Gesetzesentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung

Bundesrat beschließt Empfehlungen zum Gesetzesentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung

KOK informiert

Am 06.02.2015 hat der Bundesrat die Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 642/1/14) im Wesentlichen angenommen. In seiner ausführlichen Stellungnahme empfiehlt der Bundesrat eine Überarbeitung des vorliegenden Gesetzesentwurf in einigen Punkten. Die Empfehlung des Familien -und Jugendausschuss, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4a AufenthG auch weiterhin ohne ein Einreise- und Aufenthaltsverbot zu erteilen, wurde übernommen. Desweiteren empfehlen die Länder die Möglichkeit zu schaffen, abweichend von §10 Abs. 3 AufenthG auch nach Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet, einen Aufenthaltstitel nach §25 Abs. 4a zu erteilen. Auf Plenarantrag des Landes Rheinland-Pfalz wird zudem noch empfohlen, für jugendliche Geduldete, die sich in einer Berufsausbildung befinden, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht einzuführen.

Den Beschluss des Bundesrats (Drs. 642/14) vom 06.02.2014 finden Sie hier.

Die Empfehlungen der Ausschüsse (Drs. 642/1/14) vom 27.01.2015 finden Sie hier.

Die Kurzstellungnahme des KOK zum Gesetzesentwurf können Sie hier einsehen.