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Rechte von Betroffenen von Menschenhandel im Strafverfahren

Eine Untersuchung zur Umsetzung der Menschenhandelsrichtlinie 2011/36/EU in Deutschland

Der KOK hat von Oktober 2019 bis April 2021 ein Projekt durchgeführt, in welchem die neuen Straftatbestände im Bereich Menschenhandel und ihre Auswirkungen auf die Praxis der Strafverfahren untersucht wurden. Seitdem die Vorgaben der Richtlinie 2011/36/EU in Deutschland 2016 in deutsches Recht übertragen wurden, gab es nur wenige Strafverfahren zu den neuen Straftatbeständen mithin auch wenige Erkenntnisse zu der Situation von Betroffenen von Menschenhandel seit der Umsetzung. Die Untersuchung des KOK analysiert dies nun aus menschenrechtlicher Perspektive und gibt einen Einblick, welche systemischen Lücken noch bestehen.

Interviews mit Expert*innen aus spezialisierten Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel, Fachanwält*innen sowie Staatsanwält*innen belegen, dass insbesondere die Durchsetzung der Rechte Betroffener von Menschenhandel in Strafverfahren nach wie vor keine gesonderte Beachtung findet. Die in der Richtlinie vorgesehenen gemeinsamen „Bestimmungen zur Stärkung des Opferschutzes unter Berücksichtigung der Geschlechterperspektive“ wurden nicht konsequent umgesetzt. Diese Erfahrungen machen viele Betroffene von Menschenhandel, die als Zeug*innen und Nebenkläger*innen in Strafverfahren zu Menschenhandel aussagen. 

Veröffentlichung: 07.07.2021

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