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Stellungnahme des KOK zum Referentenentwurf des BMJV eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt

Der KOK begrüßt in seiner Stellungnahme den vorliegenden Entwurf als ein wichtiges Gesetzgebungsvorhaben im Zeitalter der Digitalisierung. Anzumerken ist aber auch, dass es für einen wirksamen Schutz vor digitaler Gewalt flankierender Maßnahmen im Bereich der Prävention und Sensibilisierung bedarf. Als positiven Ansatz des Entwurfs bewertet der KOK die beabsichtigte Stärkung der individuellen Rechtsdurchsetzung. Hervorzuheben ist dabei die Möglichkeit, strafwürdiges Verhalten im digitalen Raum zivilrechtlich geltend zu machen. Dies schafft einen effektiven Anknüpfungspunkt für Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche. Insgesamt lässt der Gesetzentwurf jedoch unberücksichtigt, dass der effektive Schutz der Betroffenen maßgeblich davon abhängt, rechtsverletzende Inhalte möglichst schnell aus dem Netz zu entfernen und Täter*innenkonten konsequent zu sperren. Weiterhin bleibt im Entwurf zudem nicht ausreichend berücksichtigt, dass digitale Dienstanbieter strukturell zur Anbahnung und Durchführung von Ausbeutungshandlungen beitragen können. Eine Einbeziehung des Straftatbestands Menschenhandel in den Straftatenkatalog des Entwurfs wäre daher aus Sicht des KOK sachgerecht und geboten.
Veröffentlichung: 22.05.2026