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Neue KOK-Studie untersucht Zwangsverheiratung im Kontext von Menschenhandel

Berlin, 10. Juni 2026 – Menschenhandel und Zwangsverheiratung sind schwere Menschenrechtsverletzungen. Die Beratungsarbeit zu beiden Phänomenen weist grundlegende Gemeinsamkeiten auf, zugleich bestehen spezifische Unterschiede in den Lebensrealitäten und Unterstützungsbedarfen Betroffener. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Menschenhandel – KOK e.V. Mit Blick auf die künftige Einordnung bestimmter Zwangsverheiratungsfälle als Menschenhandel zeigt die Untersuchung, welche Herausforderungen und Chancen sich daraus für Fachberatungsstellen ergeben.
Die KOK-Studie „Zwangsverheiratung im Kontext von Menschenhandel. Eine vergleichende Analyse der Beratungspraxis zu Menschenhandels- und Zwangsverheiratungsfällen“ untersucht die möglichen Auswirkungen der reformierten EU-Menschenhandelsrichtlinie auf die Beratungspraxis in Deutschland. Mit der Richtlinie wird Zwangsverheiratung erstmals ausdrücklich als Ausbeutungsform im Kontext von Menschenhandel anerkannt.
Die qualitative Untersuchung basiert auf Interviews mit Expert*innen aus spezialisierten Fachberatungsstellen zu Menschenhandel und Zwangsverheiratung. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die Beratungsarbeit in beiden Bereichen zahlreiche Überschneidungen aufweist, zugleich jedoch unterschiedliche fachliche Anforderungen bestehen. So bestehen im Bereich der Zwangsverheiratung häufiger dauerhafte Bedrohungslagen, die besondere Sicherheitsvorkehrungen erforderlich machen. Im Bereich Menschenhandel zeigen sich dagegen oftmals besondere medizinische und psychosoziale Unterstützungsbedarfe.
Neue Schutzperspektiven für Betroffene
Zugleich eröffnet die Richtlinienreform neue Schutz- und Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene. „Die Einordnung bestimmter Zwangsverheiratungsfälle als Menschenhandel kann Rechtsansprüche begründen, die einigen Betroffenen bislang verschlossen waren. Dazu gehören insbesondere aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten wie die Bedenk- und Stabilisierungsfrist oder der spezielle Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 4a AufenthG.“, sagt Sophia Härtel, Rechtsreferentin beim KOK.
Reform braucht Ressourcen und Qualifizierung
Die Studie zeigt zugleich, dass die Umsetzung der reformierten EU-Menschenhandelsrichtlinie erhebliche Anforderungen an Fachberatungsstellen und Regelsysteme stellt. Die Erweiterung des Menschenhandelsverständnisses macht Anpassungen in der Beratungspraxis, Schulungen sowie eine stärkere Vernetzung mit Jugendämtern, Polizei, Ausländer- und Sozialbehörden erforderlich.
„Die Umsetzung der reformierten EU-Menschenhandelsrichtlinie verlangt eine Weiterentwicklung bestehender Unterstützungsstrukturen. Fachberatungsstellen müssen auf neue Fallkonstellationen vorbereitet werden und dafür verlässliche Ressourcen erhalten. Entscheidend ist, dass Schutzstrukturen finanziell ausgebaut, nicht gegeneinander ausgespielt werden“, sagt Adina Schwartz, Vorständin des KOK und Leiterin der Fachberatungsstelle JADWIGA.
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