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Zwangsverheiratung im Kontext von Menschenhandel

Die KOK-Studie „Zwangsverheiratung im Kontext von Menschenhandel. Eine vergleichende Analyse der Beratungspraxis zu Menschenhandels- und Zwangsverheiratungsfällen“ untersucht die möglichen Auswirkungen der reformierten EU-Menschenhandelsrichtlinie auf die Beratungspraxis in Deutschland. Mit der Richtlinie wird Zwangsverheiratung erstmals ausdrücklich als Ausbeutungsform im Kontext von Menschenhandel anerkannt.
Die qualitative Untersuchung basiert auf Interviews mit Expert*innen aus spezialisierten Fachberatungsstellen zu Menschenhandel und Zwangsverheiratung. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die Beratungsarbeit in beiden Bereichen zahlreiche Überschneidungen aufweist, zugleich jedoch unterschiedliche fachliche Anforderungen bestehen. So bestehen im Bereich der Zwangsverheiratung häufiger dauerhafte Bedrohungslagen, die besondere Sicherheitsvorkehrungen erforderlich machen. Im Bereich Menschenhandel zeigen sich dagegen oftmals besondere medizinische und psychosoziale Unterstützungsbedarfe.
Veröffentlichung: 10.06.2026
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