In seiner Entscheidung vom 24.06.2021 äußert sich das BAG in einem Grundsatzurteil zu der Vergütung von Arbeitszeiten bei häuslicher 24-Stunden-Pflege. Das BAG führt aus, dass sich die Zuständigkeit der deutschen Gerichte aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz ergibt. Daraus folge auch die Geltung des Mindestlohngesetzes für Arbeitsverhältnisse zwischen im Ausland ansässigen Arbeitgeber*innen und ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmer*innen. Geschuldet sei der gesetzliche Mindestlohn für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde. Das Gericht stellt fest, dass mit dem Mindestlohn nicht nur die Vollarbeit, sondern auch die Bereitschaft zu vergüten ist.
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zur Vergütung von Arbeitszeiten bei häuslicher 24-Stunden-Pflege in DB eingestellt
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zur Vergütung von Arbeitszeiten bei häuslicher 24-Stunden-Pflege in DB eingestellt
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