Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Verpflichtung, ein System zur Erfassung von täglich geleisteter Arbeitszeit einzurichten, in DB eingestellt

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Verpflichtung, ein System zur Erfassung von täglich geleisteter Arbeitszeit einzurichten, in DB eingestellt

Rechtsprechungsdatenbank

In seiner Entscheidung vom 14.05.2019 entschied der EuGH anlässlich einer Vorlage des Spanischen Nationalen Gerichts, dass es gegen europäisches Recht verstößt, wenn die Regelung eines Mitgliedstaats Arbeitgeber*innen (hier die Deutsche Bank) nicht verpflichtet, ein System einzurichten, mit dem die von den Arbeitnehmer*innen geleistete tägliche Arbeitszeit erfasst werden kann. Er sieht darin eine Verletzung von Art. 3 (tägliche Ruhezeit), 5 (wöchentliche Ruhezeit) und 6 (wöchentliche Höchstarbeitszeit) der EU-Arbeitszeitrichtlinie, die im Licht von Art. 31 Abs. 2 GRC sowie von Art. 4 Abs. 1, 11 Abs. 3 und 16 Abs. 3 der Richtlinie 89/391/EWG auszulegen sind.