Gesetzentwurf zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der EU-Menschenhandelsrichtlinie

Gesetzentwurf zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der EU-Menschenhandelsrichtlinie

National Menschenhandel

Das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat den KOK zur Verbändebeteiligung am Referentenentwurf eingeladen.

Der vom BMJV vorgelegte Referentenentwurf dient der Umsetzung der überarbeiteten EU-Richtlinie gegen Menschenhandel. Diese muss bis Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Vorgesehen ist unter anderem die Ausweitung des Tatbestands des Menschenhandels auf die Ausbeutung von Leihmutterschaft, Adoption und Zwangsverheiratung. 

Darüber hinaus schreibt das BMJV in seinem Infopapier zu dem Entwurf, dass eine Vereinfachung der Tatbestände vorgesehen ist, um sie besser anwendbar zu machen, eine allgemeine Nachfragestrafbarkeit für alle Formen des Menschenhandels eingeführt werden soll und neue Tatbestände zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung vorgesehen sind.

Der KOK wird den Gesetzentwurf prüfen und sich im Rahmen der Verbändebeteiligung mit einer Stellungnahme einbringen. Ziel des KOK ist es, die Perspektive der Fachberatungsstellen und Betroffenen in den Gesetzgebungsprozess einzubringen und auf eine konsequente, betroffenenzentrierte Umsetzung der europäischen Vorgaben hinzuwirken.