Interamerikanischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Brasilien wegen der Verletzung des Verbots der Sklaverei

Interamerikanischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Brasilien wegen der Verletzung des Verbots der Sklaverei

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Der IAGMR stellte in seinem Urteil vom 20. Oktober 2016 fest, dass Brasilien seiner Verantwortung zum Schutz der Bevölkerung vor Sklaverei und Menschenhandel aus Art. 6 Abs. 1 der Amerikanischen Menschenrechtskonvention (AMRK) nicht ausreichend nachgekommen ist.
Das Urteil betrifft eine privat geführte Farm im Viehzuchtsektor, deren Besitzer über Jahre hinweg hunderte Arbeiter*innen aus vulnerablen Bevölkerungsgruppen angeworben hatten, um diese unter unmenschlichen Bedingungen und unter Gewaltandrohungen arbeiten zu lassen. Der Staat Brasilien erfuhr durch mehrere Anzeigen von den Vorkommnissen, unterließ es jedoch, ausreichende Maßnahmen zu ergreifen, um das Vorgehen zu unterbinden. 
Das Gericht stellt fest, dass der Begriff der Sklaverei i.S.d. Art. 6 Abs. 1 AMRK aktualisiert werden muss. Um Sklaverei handele es sich nunmehr, wenn eine Person derart Macht über eine andere Person ausübt, dass sie ihren freien Willen verliert, mindestens aber ihre freie Selbstbestimmung erheblich abnimmt.