LG Hamburg verurteilt Angeklagten wegen dirigistischer und ausbeuterischer Zuhälterei

LG Hamburg verurteilt Angeklagten wegen dirigistischer und ausbeuterischer Zuhälterei

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Das Landgericht Hamburg (LG) verurteilte mit Urteil vom 19.12.2023 einen 27-jährigen Angeklagten wegen dirigistischer Zuhälterei in zwei Fällen – in einem Fall in Tateinheit mit ausbeuterischer Zuhälterei und in einem weiteren Fall mit versuchter schwerer Zwangsprostitution – zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe. Das frauenverachtende Verhalten des Angeklagten wertete das LG strafschärfend. Zudem sprach es einer Betroffenen Schmerzensgeld dem Grunde nach zu und ordnete die Einziehung von 57.000 EUR an.