Mit Urteil vom 16.12.2020 verurteilt das LG Münster die Angeklagten wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Sie hatten über das Internet vietnamesische Arbeitskräfte für ihre Nagelstudios angeworben und diese nicht zur Steuer und Sozialversicherung angemeldet.
Das LG stellt fest, dass auch Personen, die Strohleute zum Schein als offizielle Betriebsinhaber*innen einsetzen, aber selbst faktisch als Betriebsinhaber*innen auftreten und gegenüber den Angestellten ein Direktionsrecht ausüben, Arbeitgeber*innen sein können.
In der Strafzumessung berücksichtigt das Gericht zu Gunsten der Angeklagten unter anderem, dass ihr Vorgehen in der Branche des Nageldesigns sehr verbreitet und dadurch die Hemmschwelle, selbst Beiträge zu hinterziehen, deutlich herabgesetzt sei.
LG Münster verurteilt drei Täter*innen wegen Ausbeutung in Nagelstudios
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