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Umsetzung der EU-Menschenhandelsrichtlinie duldet keinen Aufschub

Berlin, 13. Juli 2026 – Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der reformierten EU-Menschenhandelsrichtlinie hat die Bundesregierung die Chance, das deutsche Strafrecht im Bereich Menschenhandel grundlegend zu modernisieren. Aus Sicht des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Menschenhandel e. V. (KOK) ist eine umfassende Reform ausdrücklich zu begrüßen. Gleichzeitig mahnt der KOK, die Umsetzung der Richtlinie nun zügig und mit einem Fokus auf den Schutz und die Rechte der Betroffenen abzuschließen.
„Deutschland hätte die reformierte EU-Richtlinie bis zum 15. Juli 2026 vollständig in nationales Recht umsetzen müssen. Der Gesetzentwurf, der nun mit Verspätung im parlamentarischen Verfahren beraten wird, greift zwar die strafrechtlichen Vorgaben der EU auf, bleibt aber in Bezug auf die Umsetzung der Betroffenenrechte deutlich hinter unseren Erwartungen zurück. Das gilt insbesondere für aufenthaltsrechtliche Regelungen“, sagt Sophia Wirsching, Geschäftsführerin des KOK.
Für Betroffene von Menschenhandel ist ein gesicherter Aufenthalt die Voraussetzung, um Schutz, Beratung und ihre Rechte überhaupt in Anspruch nehmen zu können. Die aufenthaltsrechtlichen Regelungen weisen jedoch seit Jahren erhebliche Lücken und Umsetzungsprobleme auf. Der vorliegende Gesetzentwurf lässt diese Defizite unberührt und verpasst damit die Chance, die aufenthaltsrechtliche Situation von Betroffenen nachhaltig zu verbessern.
Die EU-Richtlinie stärkt den Schutz von Betroffenen
Mit der Richtlinie (EU) 2024/1712 hat die Europäische Union das Phänomen Menschenhandel weiter definiert und den Schutz von Betroffenen von Menschenhandel gestärkt. Erstmals werden Zwangsverheiratung, die Ausbeutung von Leihmutterschaft und illegale Adoption ausdrücklich als Ausbeutungsformen des Menschenhandels benannt. Gleichzeitig verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten, spezialisierte Unterstützungsangebote auszubauen, Betroffene besser zu identifizieren und Schutzmaßnahmen intersektional auszugestalten, damit sie unterschiedlichen Lebensrealitäten und besonderen Schutzbedarfen gerecht werden.
„Die Richtlinie macht deutlich, dass die Bekämpfung von Menschenhandel nicht bei der Strafverfolgung endet. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, den Schutz und die Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen. Diesem Anspruch muss auch die deutsche Umsetzung gerecht werden. Menschenhandel lässt sich nur wirksam bekämpfen, wenn Betroffene frühzeitig identifiziert werden und verlässlich Zugang zu spezialisierter Beratung, Schutz und Unterstützung erhalten“, sagt Margarete Mureșan, Vorständin des KOK und Leiterin der IN VIA Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel in Berlin und Land Brandenburg.
Gesetzentwurf greift zu kurz
Der KOK sieht insbesondere Nachbesserungsbedarf beim Zugang zu Aufenthaltsrechten für Betroffene, bei der nachhaltigen Finanzierung spezialisierter Fachberatungsstellen, bei dem Ausbau bedarfsgerechter Schutzunterkünfte und beim Zugang zu Unterstützungsleistungen unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus.
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