In seinem richtungsweisenden Urteil vom 06.10.2020 erklärt der EuGH den pauschalen Ausschluss von Leistungen arbeitslos gewordener Wanderarbeiter*innen mit einem von ihren in der Ausbildung befindlichen Kindern abgeleitetem Aufenthaltsrecht für europarechtswidrig.
Bedeutende Entscheidung des EuGH zum Leistungsausschluss arbeitsloser EU-Bürger*innen in die Datenbank eingestellt
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