Der KOK hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Stärkung der Rechte von Verletzten schwerer Gewalt und Sexualstraftaten veröffentlicht. Im Fokus steht die psychosoziale Prozessbegleitung.
Der KOK begrüßt das Ziel des Entwurfs, den Schutz der Betroffenen zu verbessern und strukturelle Hürden abzubauen. Positiv bewertet werden unter anderem höhere Vergütungen für psychosoziale Prozessbegleiter*innen sowie die explizite Klarstellung der Möglichkeit einer Inanspruchnahme von Dolmetschung.
Aus Sicht der spezialisierten Unterstützung von Betroffenen von Menschenhandel greift der Entwurf jedoch zu kurz. Zentrale Besonderheiten dieser Betroffenengruppe und der hohe Aufwand in oft langjährigen und belastenden Verfahren werden nicht ausreichend berücksichtigt.
Der KOK fordert deshalb einen Anspruch auf Rechtsbeistand und psychosoziale Prozessbegleitung für Betroffene aller Menschenhandels- und Ausbeutungsdelikte unabhängig von der Mindeststrafe. Zudem spricht sich der KOK für eine Anpassung der Vergütungssystematik aus, damit der tatsächliche zeitliche und fachliche Aufwand in komplexen Verfahren abgebildet wird. Fahrtkosten sollten vollständig erstattbar sein.
Auch bei der Dolmetschung sieht der KOK Nachbesserungsbedarf. Für viele Betroffene ist Sprachmittlung keine Ausnahme, sondern Voraussetzung jeder Begleitung. Der im Entwurf angenommene Bedarf von etwa 100 Fällen pro Jahr unterschätzt die Praxis deutlich.
Mit der Stellungnahme macht der KOK deutlich, dass eine wirksame Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung nur gelingt, wenn die spezifischen Bedarfe von Betroffenen von Menschenhandel konsequent mitgedacht werden.










