Neue Arbeitshilfe zum Zugang zu existenzsichernden Leistungen nach SGB XIV

Neue Arbeitshilfe zum Zugang zu existenzsichernden Leistungen nach SGB XIV

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KOK veröffentlicht eine Arbeitshilfe zur Geltendmachung von Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht

 

Die Sicherstellung existenzsichernder Leistungen ist eine der dringlichsten Aufgaben von Fachberatung für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Ohne finanzielle Sicherheit können Betroffene weder ihre körperliche und psychische Stabilisierung erreichen, noch selbstbestimmt über ihre nächsten Schritte entscheiden. Stattdessen bleiben sie oft in Abhängigkeiten gefangen oder sehen sich gezwungen, Risiken einzugehen, die ihre Gesundheit und ihre Rechte erneut gefährden. Insbesondere im Rahmen der Bedenk- und Stabilisierungsfrist gem. § 59 Abs. 7 AufenthG muss die Sicherung des Lebensunterhalts gewährleistet werden.  

Das SGB XIV ermöglicht die Erbringung von Leistungen zum Lebensunterhalt schon während oder andauernder Anspruchsprüfung nach §§ 93 i.V.m. 119 SGB XIV. Die neue Arbeitshilfe zeigt, wie Mitarbeitende von Fachberatungsstellen Betroffene von Menschenhandel bei der Beantragung von Leistungen nach dem 14. Sozialgesetzbuch (SGB XIV) unterstützen und dabei sozialgerichtliche Eilverfahren nutzen können, um existenzsichernde Hilfe zeitnah zu sichern.
 

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