Der Regierungsentwurf enthält gegenüber dem Referentenentwurf einzelne Verbesserungen und greift mehrere Forderungen des KOK auf. Positiv bewertet der KOK unter anderem die Weiterentwicklung der Straftatbestände, die Reform des Non-Punishment-Prinzips sowie die vorgesehene Evaluierung der Gesetzesänderungen nach zehn Jahren.
Gleichzeitig wurden wesentliche Anpassungen, die für einen wirksamen und umfassenden Schutz von Betroffenen erforderlich wären, nicht umgesetzt. Insbesondere im Bereich der Betroffenenrechte bleibt der Regierungsentwurf hinter den Anforderungen der EU-Richtlinie zurück und führt teilweise zu Verschlechterungen gegenüber dem Referentenentwurf. Dies betrifft insbesondere den Zugang zu aufenthaltsrechtlichen und entschädigungsrechtlichen Ansprüchen sowie die fehlende Stärkung von Unterstützungs- und Schutzstrukturen.
Der KOK fordert, das weitere Gesetzgebungsverfahren zu nutzen, um die Vorgaben der EU-Richtlinie vollständig umzusetzen und die Rechte von Betroffenen konsequent zu stärken.










