Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Wirksamkeit auf Deutsch verfasster Arbeitsverträge in die Datenbank eingestellt

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Wirksamkeit auf Deutsch verfasster Arbeitsverträge in die Datenbank eingestellt

Rechtsprechungsdatenbank

Das Bundesarbeitsgericht entschied am 19.03.2014, dass ein auf Deutsch verfasster Arbeitsvertrag auch dann wirksam ist, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kein Deutsch versteht. Das Sprachrisiko trage der/diejenige, der/die sich auf einen Vertrag in fremder Sprache einlässt.