Der EuGH stellt in seiner Entscheidung vom 11.11.2014 fest, dass Deutschland nicht erwerbstätige Unionsbürger*innen, die allein mit dem Ziel einreisen, Sozialhilfe zu beantragen, von Hartz IV-Leistungen ausschließen darf. Diese Entscheidung betrifft nicht die arbeitsuchenden EU-Zuwander*innen.
Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zu Hartz IV-Leistungen für EU-Bürger*innen in die Rechtsprechungsdatenbank eingestellt
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