In seiner weitreichenden Entscheidung vom 24.11.2014 in einem Vergewaltigungsverfahren stellt das OLG fest, dass bei `Aussage gegen Aussage´-Konstellationen in Strafverfahren der Nebenklage wegen Gefährdung des Untersuchungszwecks das Akteneinsichtsrecht zu versagen ist. Aktenkenntnis könne zur Sicherung der Aussagekontinuität genutzt werden und so die gerichtliche Sachaufklärungspflicht gefährden
Entscheidung des OLG Hamburgs zur Versagung des Akteneinsichtsrechts der Nebenklage in Datenbank eingestellt
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