Die Angeklagten hatten im großen Stil Bulgaren mit Scheinwerkverträgen für 4-5 € statt wie für Leiharbeit vorgesehen 12 € arbeiten lassen. Wegen Verjährung wurden sie vom LG mit Urteil vom 17.10.2017 freigesprochen. Der Gewinn in Höhe von 10 Mio., bzw. 70.000 €, den sie durch die illegale Beschäftigung erlangten, wurde jedoch eingezogen.
Umfangreiche Entscheidung des LG Oldenburg zur illegalen Beschäftigung bulgarischer Arbeiter in der Fleischverarbeitung in die Datenbank eingestellt
Umfangreiche Entscheidung des LG Oldenburg zur illegalen Beschäftigung bulgarischer Arbeiter in der Fleischverarbeitung in die Datenbank eingestellt
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