In seiner Entscheidung vom 07.02.2019 stellt der EuGH im Vorabentscheidungsverfahren fest, dass Kindergeldanspruch von EU-Ausländer*innen auch für Kinder im Heimatland unabhängig von bestehendem Arbeitsverhältnis oder Bezug beitragsunabhängiger Leistungen besteht
Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Kindergeldanspruch in die Datenbank eingestellt
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