Das LG hat mit Urteil vom 27.02.2019 einen Bordellbetreiber und seinen Marketingchef wegen Beihilfe zu schwerem Menschenhandel und Zuhälterei zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt
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Das LG hat mit Urteil vom 27.02.2019 einen Bordellbetreiber und seinen Marketingchef wegen Beihilfe zu schwerem Menschenhandel und Zuhälterei zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt
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