Das Amtsgericht Traunstein verurteilte am 2.10.2017 eine Angeklagte wegen Beihilfe zur Zwangsprostitution gemäß des zum Oktober 2016 neu eingeführten § 232a Strafgesetzbuch zu einer Bewährungsstrafe
Verurteilung nach neu eingeführtem Straftatbestand § 232a Strafgesetzbuch in Datenbank eingestellt
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