2. Richtlinienumsetzungsgesetz tritt in Kraft: Erhöhung der Bedenkfrist für Betroffene von Menschenhandel

2. Richtlinienumsetzungsgesetz tritt in Kraft: Erhöhung der Bedenkfrist für Betroffene von Menschenhandel

KOK informiert

Am 25.11.2011 wurde das 2. Richtlinienumsetzungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt somit am 26.11.2011 in Kraft. Das Gesetz dient der Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien ( u.a. der so genannten Rückführungsrichtlinie und der so genannten Sanktionsrichtlinie).
Eine wichtige Änderung betrifft die, von NGOs seit langem geforderte, Erhöhung der Bedenk- und Stabilisierungsfrist von vorher einem Monat auf nun mindestens drei Monate.

Zu weiteren Inhalten des Gesetzes sowie Kritikpunkten des KOK verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 27.06.2011.