Anforderungen an eine Kontaktstelle gegen Menschenhandel

Anforderungen an eine Kontaktstelle gegen Menschenhandel

KOK informiert National

Das Deutsche Institut für Menschenrechte untersucht die Anforderungen an eine Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Verweisung von Betroffenen von Menschenhandel

Anfang April veröffentlichte das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) die Analyse „Grenzüberschreitende Verweisung von Betroffenen des Menschenhandels“.
Gemäß der reformierten EU-Richtlinie gegen Menschenhandel muss jeder EU-Mitgliedstaat eine solche Kontaktstelle – auch Focal Point genannt – benennen.  Das DIMR analysiert, welche Anforderungen und welcher rechtliche Rahmen in Deutschland nötig wären.

Ein Focal Point darf demnach weder für operativ-polizeilich noch justizielle oder selbstständige Ermittlungsarbeit zuständig sein. Zentrale Prinzipien sind die strikte Freiwilligkeit, der Schutz der Betroffenen, ein hoher Datenschutz sowie die Wahrung des Vertrauensverhältnisses. Entsprechend lehnt das DIMR Meldepflichten oder eine Ansiedlung bei Strafverfolgungsbehörden fachlich ab.

Das DIMR kommt zu dem Schluss, dass der KOK diese Vorgaben erfüllt und schlägt den KOK für die Rolle des deutschen Focal Points vor. Der KOK verfüge über die notwendige Fachexpertise, das erforderliche Netzwerk, etablierte Strukturen und das Vertrauen der zivilgesellschaftlichen Akteure. Der Aufbau neuer Behörden oder eine Angliederung an das DIMR werden aufgrund von Ineffizienz, hohen Kosten oder potenziellen Interessenskonflikten als weniger geeignet bewertet.

Download der Analyse „Grenzüberschreitende Verweisung von Betroffenen des Menschenhandels“