Der BGH bestätigt in seinem Beschluss vom 11.09.2024 die Verurteilung von insgesamt sechs Angeklagten wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländer*innen, Urkundenfälschung, Beschäftigung von Ausländer*innen ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen sowie wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Die Angeklagten waren Teil eines kriminellen Netzwerks, das über mindestens fünf Jahre hunderte Personen ohne Aufenthaltsberechtigung aus dem Nicht-EU-Ausland als Leiharbeiter*innen in der Logistikbranche in Deutschland beschäftigte.
BGH bestätigt Verurteilung eines kriminellen Leiharbeitsnetzwerkes
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