Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 07.11.2024 entschieden, dass nationale Regelungen, die bestimmte Familienangehörige von Betroffenen vorsätzlicher Gewalttaten automatisch von Entschädigungszahlungen ausschließen, mit EU-Recht unvereinbar sind. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass alle nahen Familienangehörigen eine gerechte und angemessene Entschädigung erhalten, die den individuellen Schaden berücksichtigt.
Der Europäische Gerichtshof betont die Rechte der Angehörigen von Betroffenen von Gewalttaten
Der Europäische Gerichtshof betont die Rechte der Angehörigen von Betroffenen von Gewalttaten
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