Entscheidung des AG Köln in Strafverfahren wegen schwerer Zwangsprostitution

Entscheidung des AG Köln in Strafverfahren wegen schwerer Zwangsprostitution

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Das AG Köln verurteilt am 22.07.2025 zwei Brüder wegen schwerer Zwangsprostitution zu einer Haftstrafe und zur Zahlung von 3.000 EUR Schmerzensgeld und des vorenthaltenen Lohns in Höhe von 12.000 EUR an die Geschädigte.