In seiner Entscheidung vom 17.01.2022 verurteilt das Amtsgericht Laufen eine Angeklagte wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und wegen Zwangsarbeit in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 6 Monaten auf Bewährung. Das AG ordnet zudem die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von 40.800 EUR an.
Entscheidung des AG Laufen wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und wegen Zwangsarbeit in die Datenbank eingestellt
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