In seiner Entscheidung vom 15.07.2021 hat der EuGH im Vorabentscheidungsverfahren festgestellt, dass ein kategorischer Ausschluss nicht arbeitender Unionsbürger*innen, in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Heimatland, vom Zugang zu einer Krankenversicherung unionsrechtswidrig sei. Zwar bestehe kein Anspruch auf kostenfreie Versicherung, aber die Zugangsvoraussetzungen müssten verhältnismäßig sein
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Unzulässigkeit des generellen Ausschlusses arbeitsloser EU-Bürger*innen vom Zugang zur Krankenversicherung in die DB eingestellt
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