Sowohl das BVerfG am 10.02.25 als auch das BVerwG am 16.04.2025 erklären in ihren Entscheidungen zur Zulässigkeit von Dublin-Überstellung nach Griechenland, die dortige Situation sei zwar schwierig. Nicht vulnerable Personen könnten aber auf Unterstützung von Landsleuten und NGOs zur Unterkunftssicherung und auf Schwarzarbeit zur Sicherung des Existenzminimums verwiesen werden.
Entscheidungen des BVerfG und des BVerwG zur Abschiebung nach Griechenland; Existenzsicherung durch Schwarzarbeit zumutbar
Entscheidungen des BVerfG und des BVerwG zur Abschiebung nach Griechenland; Existenzsicherung durch Schwarzarbeit zumutbar
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