Das LSG Schleswig-Holstein hat am 17.02.2017 im einstweiligen Rechtsschutz die Beschwerde eines Jobcenters gegen die Verpflichtung, vorläufige Leistungen an arbeitsuchende Rumänen zu zahlen, zurück gewiesen. Das LSG sieht in Gesetzesänderung zum Leistungsausschluss Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Erste Entscheidung eines Landessozialgerichts zur Gemeinschaftsrechtskonformität der Neuregelung zum Leistungsausschluss arbeitsuchender EU-Angehöriger in Datenbank eingestellt
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