EuGH bestätigt weitgehend Gültigkeit der europäischen Mindestlohnrichtlinie

EuGH bestätigt weitgehend Gültigkeit der europäischen Mindestlohnrichtlinie

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Mit Urteil vom 11.11.2025 stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass die EU die Gesetzgebungskompetenz für den Großteil der Regelungen der EU-Mindestlohnrichtlinie hat. Damit wird die Zuständigkeit der EU im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik gestärkt. Der EuGH urteilt aber auch, dass unmittelbare Eingriffe in nationale Lohnfestsetzungen kompetenzwidrig sind. Eine Vorschrift der Mindestlohnrichtlinie, die genaue Kriterien für die Bestimmung der Höhe eines angemessenen Mindestlohns in den Mitgliedstaaten vorgab, ist daher nichtig. Gültig bleibt aber die Vorgabe, bei geringer Tarifbindung Aktionspläne zur Stärkung der Tarifverhandlungen vorzulegen.