Die jüngsten Entwicklungen zur Istanbul-Konvention zeigen ein klares Spannungsfeld: Während die Parlamentarische Versammlung des Europarats die Konvention mit großer Mehrheit stärken will, bleibt die Umsetzung in Deutschland nach Einschätzung des Bündnisses Istanbul-Konvention deutlich hinter den Anforderungen zurück.
Am 21. April 2026 sprach sich die Parlamentarische Versammlung des Europarats mit 137 Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen für eine Stärkung der Istanbul-Konvention aus. Sie fordert bessere Datenerhebung, ausreichende Ressourcen und ein wirksameres Vorgehen gegen Desinformation.
Das Bündnis Istanbul-Konvention, dem auch der KOK angehört, sieht in Deutschland hingegen weiterhin große Lücken. Die Antwort der Bundesregierung auf den Fragebogen des Ausschusses der Vertragsparteien bilde die Realität nicht ab, kritisiert das Bündnis. Das Hilfesystem sei strukturell unterfinanziert, zentrale Schutzangebote blieben unverbindlich und vulnerable Gruppen würden nicht ausreichend erreicht.
Besonders betroffen sind aus Sicht des Bündnisses Frauen mit Behinderungen, geflüchtete und migrierte Frauen, TIN*-Personen sowie wohnungslose und LSBTIQ*-Personen. Das Bündnis fordert deshalb eine verlässliche Finanzierung, verbindliche Ziele, mehr Forschung und eine konsequent intersektionale Ausrichtung des Gewaltschutzes.










