Das LG Berlin verurteilt in seinem Urteil vom 28.07.2023 insgesamt sechs Angeklagte wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländer*innen, Urkundenfälschung, Beschäftigung von Ausländer*innen ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen sowie wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Das LG Berlin verhängt dafür Strafen von bis zu mehreren Jahren Haft und ordnet die Entziehungen von Taterträgen in Höhe von bis zu sieben Millionen EUR an. Dieses Urteil wurde vom BGH am 11.09.2024 bestätigt.
LG Berlin verurteilt ein grenzüberschreitendes kriminelles Leiharbeitsnetzwerk
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